Hallo,,
wir sind ein Betrieb mit ca. 60 Mitarbeitern und haben jetzt einen Betriebsrat mit 5 Personen gewählt. Wahrscheinlich werde ich die Vorsitzende sein. Leider läuft nicht alles so glatt wie wir uns das wünschen, wir haben schon im Vorfeld der Wahl ziemlich viel Gegenwind von den Geschäftsführern, aber auch Vorgesetzten bekommen.
Soviel zur Vorgeschichte. In unserem Unternehmen finden alle 2 Wochen Bereichsleiterrunden zwischen den beiden Geschäftsführern und den 4 Abteilungsleitern statt. Dort werden sämtlich anfallende Fragestellungen zu Arbeitnehmern, aber auch strategische Vorgehen und Ausrichtung des Unternehmens besprochen. Zusätzlich müssen unsere Geschäftsführer dem Gesellschafterauschuss 2 mal im Jahr rehcneschaftablegen und Umsatzzahlen usw. offenlegen.
Meine Frage: hat der Betriebsrat (oder ein Mitglied) Anpruch darauf, an solchen Meetings, bzw. Gesellschaftersitzungen teilzunehmen? Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlage kann man sich da berufen? Oder müssen die GF´s uns nur im Nachhinein die Protokolle der Sitzungen zur Verfügung stellen? Kann mir hier jemand helfen?
Und noch eine Frage: Wie trage ich Anliegen vor? Mach ich es schriftlich (z.B. wenn ich die personalabteilung bitten möchte, den BR in Personalfragen nun zu integrieren) oder mündlich, gehe ich an den zuständigen Sachbearbeiter oder immer an die Geschäftsführung?

Vielen Dank schon mal im Vorfeld für die Hilfe!

maulwurf