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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechte des neugewählten Betriebsrates- Dürfen wir an GF-Sitzungen teilnehmen?

M
Maulwurf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,, wir sind ein Betrieb mit ca. 60 Mitarbeitern und haben jetzt einen Betriebsrat mit 5 Personen gewählt. Wahrscheinlich werde ich die Vorsitzende sein. Leider läuft nicht alles so glatt wie wir uns das wünschen, wir haben schon im Vorfeld der Wahl ziemlich viel Gegenwind von den Geschäftsführern, aber auch Vorgesetzten bekommen. Soviel zur Vorgeschichte. In unserem Unternehmen finden alle 2 Wochen Bereichsleiterrunden zwischen den beiden Geschäftsführern und den 4 Abteilungsleitern statt. Dort werden sämtlich anfallende Fragestellungen zu Arbeitnehmern, aber auch strategische Vorgehen und Ausrichtung des Unternehmens besprochen. Zusätzlich müssen unsere Geschäftsführer dem Gesellschafterauschuss 2 mal im Jahr rehcneschaftablegen und Umsatzzahlen usw. offenlegen. Meine Frage: hat der Betriebsrat (oder ein Mitglied) Anpruch darauf, an solchen Meetings, bzw. Gesellschaftersitzungen teilzunehmen? Wenn ja, auf welche gesetzliche Grundlage kann man sich da berufen? Oder müssen die GF´s uns nur im Nachhinein die Protokolle der Sitzungen zur Verfügung stellen? Kann mir hier jemand helfen? Und noch eine Frage: Wie trage ich Anliegen vor? Mach ich es schriftlich (z.B. wenn ich die personalabteilung bitten möchte, den BR in Personalfragen nun zu integrieren) oder mündlich, gehe ich an den zuständigen Sachbearbeiter oder immer an die Geschäftsführung?

Vielen Dank schon mal im Vorfeld für die Hilfe!

maulwurf

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Community-Antworten (3)

Z
Z.Ickig

24.05.2006 um 11:38 Uhr

"hat der Betriebsrat (oder ein Mitglied) Anpruch darauf, an solchen Meetings, bzw. Gesellschaftersitzungen teilzunehmen?"

Nein, der BR hat keinen Anspruch auf Teilnahme.

"Oder müssen die GF´s uns nur im Nachhinein die Protokolle der Sitzungen zur Verfügung stellen?"

Auch die Besprechungsprotokolle müssen dem BR nicht zur Verfügung gestellt werden.

"Wie trage ich Anliegen vor? Mach ich es schriftlich (z.B. wenn ich die personalabteilung bitten möchte, den BR in Personalfragen nun zu integrieren) oder mündlich, gehe ich an den zuständigen Sachbearbeiter oder immer an die Geschäftsführung?"

Ansprechpartner des BR in solchen Angelegenheiten ist der Arbeitgeber. Das ist in der Regel der Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens.

A
Angi1

24.05.2006 um 13:24 Uhr

Hallo Maulwurf,

schau Dir bitte im BetrVG folgende § an: § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit Dort steht, dass Arbeitgeber und BR mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten sollen, um über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln.

§ 80 Allgemeine Aufgaben (des BR)

§ 87 Mitbestimmungsrechte § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte § 92 bis 95 Personelle Anelegenheiten § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen

Diese § helfen Dir fürs erste einige Deiner Fragen zu beantworten.

Alle § bei denen am Schluß steht "Kommt keine Einigung zustande, so entscheidet die Einigungsstelle" habt Ihr ein volles Mitbestimmungsrecht und könnt laut § 23 Abs 3 mit Hilfe des Arbeitsgerichts eure Rechte einklagen.

Dies aber nur als kleine Hilfe für den Anfang. Ihr solltet auf alle Fälle so schnell wie möglich Seminare besuchen, auf denen Ihr dann Euer Wissen erweitern könnt.

MfG Angi1

K
K.Etzer

24.05.2006 um 14:48 Uhr

Das ist zwar alles richtig, aber es beantwortet nicht die Ausgangsfrage. Für den BR gibt es kein Anwesenheitsrecht bei Meetings der Bereichsleitung, und auch keinen Anspruch auf diesebzügliche Unterlagen.

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