Erstellt am 25.02.2006 um 12:32 Uhr von paul
Hallo sleeper!
Ich würde Dir empfehlen, Dich an die zuständige Gewerkschaft für Euren Berufszweig zu wenden. Die geben Dir umfangreiche Hilfe oder leiten nötigenfalls selbst die Betriebsratswahl ein. Auch, wenn Du nicht selbst Mitglied der Gewerkschaft bist, ist es der beste Ratschlag, den ich Dir geben kann.
Erstellt am 25.02.2006 um 17:37 Uhr von Tom
Hat die Geschäftsführerin keine vorgesetzte Stelle? Ist der Umgang mit Bewohnern und Angehörigen o.k.? Auf jeden Fall "Vorfälle" kurz schriftlich protokollieren, wenns mal drauf ankommt, hilft das Kramen in der Erinnerung meist nicht. Dann sind Fakten mit genauen Angaben gefragt!!!
Tom
Erstellt am 25.02.2006 um 18:14 Uhr von Kölner
Sich "nur" über "menschenverachtende Zustände" beklagen, hilft zumeist nicht! Da muss man - wie bereits Tom richtig sagte - protokollieren.
Mich würde interessieren, WAS denn das Menschenverachtende bei Euch ist.
Naja...und ein bisschen ein "Mietsklave" (Leibeigener) ist man grundsätzlich immer, wenn man seine Arbeitskraft dem AG per Arbeitsvertrages (quid pro quo, oder Geld gegen mindestens 100% Arbeitskraft) verkauft hat...
Erstellt am 25.02.2006 um 22:04 Uhr von Akira
Hallo sleeper
Zitiere doch einfach mal aus der Enzuyklika rerum novarum von Papst Leo XII vom 15.5.1891 Zu Finden unter punkt 16.
3. Abs.