Bei uns im Betrieb wurde die Wahl zum Betriebsrat Freitags und Samstags durchgeführt. Donnerstags stellte der Wahlvorstand keine Briefwahlunterlagen mehr zur Verfügung, somit konnten mehrer Betriebangehörige ihre Stimme nicht abgeben. Der Wahlvorstand der auch auf der Liste 1 stand, verhinderte dadurch, dass 2 Mitglieder der Liste 3 ihr Stimme abgeben konnten. Kann man die Wahl anfechten, oder welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?