Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Durchführung der Betriebsratswahlen. Die Tendenz bei uns zeigt, dass sich neben den aktuellen Betriebsratsmitgliedern keine neuen Mitglieder für die Wahlen 2010 zur Wahl stellen lassen werden und es somit ohnehin zur Wiederwahl des aktuellen Betriebsrates kommen würde.

Daher meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit das Wahlverfahren etwas abzukürzen oder muss zwingend das kompl. Prozedere durchgeführt werden?

Ich hatte mir den Ablauf so gedacht das der aktuelle Betriebsrat die Belegschaft dafüber informiert das angedacht wird das der aktuelle Betriebsrat unverändert seine Arbeiten weiterführen wird und dann jeder schriftlich dazu Stellung beziehen kann ob er damit Einverstanden ist oder nicht?
Wenn es keinen Einspruch geben würde, dann würde der BR so wie aktuell bestehen bleiben. Wenn es einen Einspruch gibt, wird die Wahl ganz normal durchgeführt.

Da ich mich jedoch rechtlich Absichern möchte und eine Anfechtung verhindern möchte, meine Frage: Wäre dies rechtens???