Wir haben als Wahlvorstand die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Leitenden Mitarbeiter akzeptiert und ihm das schriftlich mitgeteilt
. Die Wahl (=Wahlausschreiben samt Wählerliste) ist allerdings noch nicht eingeleitet.
Wir haben auf jeden Fall sieben LG. Bei zwei Mitarbeiternn (stellvertretender Chefredakteur einer Tageszeitung, der da der Chef im Grunde nie da ist, an oberster Stelle steht, obwohl wenig Kriterien auf ihn zutreffen, und: Vertriebsleiter) bestehen aber bei uns plötztlich Zweifel.
Die Frage:
Wenn wir die mit dem AG beschrochenen LG beibehalten, was kann uns als Wahlvorstand passieren? Im Grunde hätten die beiden betroffenen "LG" die Möglichkeit, Einspruch gegen die Wählerliste zu erheben. Dann könnten wir den eventuellen Fehler besteitigen.
Oder müssen wir bei Zweifeln bereits jetzt handeln? Wir gehen davon aus, dass die beiden keinen Enspruch erheben, da sie kein Interesse am BR haben.