Erstellt am 23.04.2006 um 00:05 Uhr von BMW
Hallo Jürgen
Man kannst auch diesen bis Dato so genannten Personenkreis per Arbeitsgericht überprüfen lassen.
Mit Beschluß des WV-standes.
Gruß BMW
Erstellt am 23.04.2006 um 09:28 Uhr von Fayence
Jürgen,
Jeder Wahlvorstand ist für sich und die ordnungsgemässe Aufstellung einer Wählerliste verantwortlich. Eine einmal erfolgte Zuordnung als ltd. Ang. im Rahmen der letzten BR-Wahl hat jedoch u.U. rechtliche Relevanz. Siehe auch Kommentierungen zum §5 Abs. 4 BetrVG.
Bevor Ihr Euch in Eurer Einschätzung vertut, findest Du in diesem Link eine Übersicht "Abgrenzung Ltd. Ang. / AN".
http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf
Gruß
Fayence