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Leitende Angestellte

J
Jürgen
Nov 2016 bearbeitet

Bei der letzten BR Wahl wurden AN wg. ihrer Position als leitende Angestellte von der Wahl ausgeschlossen. Bald sind bei uns wieder BR Wahlen und wie wir (WV) feststellen mussten, war der Ausschluss wg. ltd. Angestellte nicht begründet (zumindestens kann der WV von der letzten Wahl den Ausschluss nicht begründen). Wie ich erfahren habe, werden diese besagten AN aber weiterhin als leitende Angstellte eingestuft und dürfen sich auch bei dieser Wahl nicht beteiligen, weil sie "aus Anlass der letzten Wahl" immer noch als leitende Angestellte angesehen werden. Ist das richtig?

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Community-Antworten (2)

B
BMW

23.04.2006 um 02:05 Uhr

Hallo Jürgen Man kannst auch diesen bis Dato so genannten Personenkreis per Arbeitsgericht überprüfen lassen. Mit Beschluß des WV-standes. Gruß BMW

F
Fayence

23.04.2006 um 11:28 Uhr

Jürgen, Jeder Wahlvorstand ist für sich und die ordnungsgemässe Aufstellung einer Wählerliste verantwortlich. Eine einmal erfolgte Zuordnung als ltd. Ang. im Rahmen der letzten BR-Wahl hat jedoch u.U. rechtliche Relevanz. Siehe auch Kommentierungen zum §5 Abs. 4 BetrVG.

Bevor Ihr Euch in Eurer Einschätzung vertut, findest Du in diesem Link eine Übersicht "Abgrenzung Ltd. Ang. / AN".

http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf

Gruß Fayence

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