fällt eine BV, die zum Thema "Dienstreisen" geschlossen werden soll unter die Liste der erzwingbaren BVs nach §87 BetrVG?
Hätte sie somit eine Nachwirkung oder zählt diese BV zu den freiwilligen BVs?
Es werden weder Beginn, Ende, Lage oder Dauer irgendeiner Form von Arbeitszeit dort abgehandelt werden.
Vielen Dank im Voraus
Claudia
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