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Ist eine Vertrauensfrage an den Betriebsrat möglich?

J
Juri
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind mit der Arbeit unseres BR nicht zufrieden. Können wir eine Art Vertrauensfrage stellen und wie ?

6.31806

Community-Antworten (6)

K
Kölner

25.01.2006 um 19:43 Uhr

Natürlich auf der Betriebsversammlung, wenn der BR die Fragestunde eröffnet... Nein, im Ernst: So etwas wie "Vertrauensfrage" oder "Misstrauensvotum" ist nicht vorgesehen.

Und jetzt könnte man die alte Leier wieder anfangen: Warum hat es Euer BR denn so schwer, warum bist Du denn nicht zufrieden, warum verhält sich der BR wohl so...usw. Nur weil ein BR sich nicht in jedermanns und jederfraus Sinne verhält, positioniert oder Partei ergreift muss er noch nicht schlecht sein. Also: Karten auf den Tisch, sonst keine weitere Antwort (von mir wenigstens nicht)

J
Juri

25.01.2006 um 20:16 Uhr

Das ist unser Problem. 5 von 7 BR-Mitgliedern sind sich selbst die nächsten und denken in keinster Weise an die restlichen 100. Sturheit und kleinkariertes Denken bringen uns kein Stück weiter. Nach Insolvenz und Firmenübernahme können wir uns solche Dinge nicht leisten. Einige haben hier die Wende verschlafen und müssen nun langsam aufwachen. Wir brauchen dringend Hilfe, sonst sind wir unsere Jobs auch noch los.

B
Bernd

26.01.2006 um 08:57 Uhr

Hallo Juri,

ich finde Deine Äußerungen bedenklich. Du scheinst ein paar Eurer Mitarbeiterfür die schlechte Lage der Firma verantwortlich zu machen. Ich glaube, daß sowohl einzelne Mitarbeiter (sofern sie nicht leitende Angestellt oder im Management tätig sind) als auch der Betriebsrat ein Unternehmen nur in ganz seltenen Fällen in den Ruin treiben kann. Fakt ist, daß das Management sowohl ein paar "Faule" als auch gern den aktiven BR dazu nutzt, seine, des Managements, schlechte Arbeit zu bemänteln. Ich schlage vor, Ihr unterstützt den BR bei seiner Arbeit. Er ist, so er stark ist und Rückhalt bei der Belegschaft hat, in der Lage Arbeitsplätze, auch zu erhalten.

N
NoLi

26.01.2006 um 13:44 Uhr

Hallo Juri,

ich zitiere: "Während seiner Amtszeit ist der BR nicht von der Zustimmung der ArbNschaft abhängig. > Es gibt kein imperatives Mandat <. Ein Misstrauensvotum in einer Betrvers. ist rechtlich unerheblich." (FITTING §1 Rdnr.190)

Eine Auflösung des BR käme nur in Betracht, bei "einer groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten" (§23 Abs.1) und müsste von mindestens einem Viertel der Wahlberechtigten beim ArbGer. beantragt werden.

Also : Keine Chance!!!!!!

Einzige Möglichkeit: bei den jetzt anstehenden Wahlen selbst Verantwortung übernehmen und kandidieren.

E
eminess

26.01.2006 um 22:04 Uhr

Selber kandidieren, klar, will man ja. Das Problem ist nur, eine Personenwahl wird angestrebt und wer sich im Gesetz ein wenig auskennt und auf Machterhalt aus ist gibt zwei Minuten vor Toresschluß 'ne Liste ab. Na, was passiert dann?

N
NoLi

27.01.2006 um 10:15 Uhr

Na Eminess ganz klar,

selbst von vorneherein eine Liste vorbereiten und einreichen. Dann gibt es Listenwahl und die Wahrscheinlichkeit, dass neue Leute rein kommen ist dann recht gross.

Gruss

NoLi

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