Abwahl eines Betriebsrats - wann ist das möglich?
Unsere Belegschaft ist nicht mehr mit der Arbeit des BR einverstanden. Haben die AN eine Chance den BR abzuwählen oder neuwahlen vor dem Amtsende einzuberufen?
Community-Antworten (4)
05.10.2005 um 09:13 Uhr
Ja kann man, siehe §23 Abs.1 BetrVG!
Ein Viertel der wahlberechtigten AN kann dies beim Arbeitsgericht beantragen und muss dies schriftlich begründen, also blosse Unzufriedenheit nutzt nicht viel!
05.10.2005 um 10:34 Uhr
Wieso abwählen? Warum ist die Belegschaft unzufrieden? Was heisst schon "nicht einverstanden sein"?
Die Zeit läuft doch für Euch! Spätestens im Mai nächsten Jahres sind Neuwahlen...
Ausserdem wird wieder zu diskutieren sein, inwiefern der BR sich vielleicht "nur" falsch verkauft hat oder er gesetzeskonform gehandelt hat oder unpopuläre Entscheidungen der Belegschaft nicht ausreichend erklärt hat.... ...gut, dass eine Abwahl nicht so einfach geht.
05.10.2005 um 23:59 Uhr
Woher wollen Sie wissen dass spätestens im Mai nächsten Jahres Neuwahlen sind?
Falls dem aber so ist, dann wäre es vermutlich das Dümmste was man machen könnte, vorgezogene Neuwahlen durchzusetzen (sofern das überhaupt möglich ist). Wenn Wahlen etwas verändern würden, dann wären sie längst verboten.
Die Kritiker sollten lieber die Zeit bsi zur Neuwahl nutzen, sich selbst zu positionieren.
06.10.2005 um 00:02 Uhr
Jaja...wenn nicht in der letzten Zeit sowieso schon neu gewählt wurde und damit eine bis zu fünfjährige Amtszeit besteht....
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