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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrats-Sitzungen möglich oder nicht...

K
korkely
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin seit 2014 in unserem 11er-Gremium BR-Mitglied. Wir haben 2 freigestellte. Das Problem ist, das der 1te Vorsitzende oft krank ist. Die 2te freigestellte hat kaum die Möglichkeit Ihren Urlaub oder die angestauten Gleitzeitstunden nehmen zu können und es gibt oft Abstimmungsstreitigkeiten. Dies deshalb, weil wir davon ausgehen, das immer einer der Beiden da sein muss wenn unsere regelmäßige BR-Sitzung stattfinden sollen. Denn wir gehen davon aus das unsere wöchentlichen BR-Sitzungen ohne einen der Beiden laut Betriebsverfassungsgesetz nicht stattfinden können (die weiteren Sitzungen beruft der Betriebsratsvorsitzende ein: § 29 Abs. 2 BetrVG).

Gibt es keine Möglichkeit, die auch BetrVG-Konform ist, das wenn beide Vorsitzende mal krank sind oder Urlaub haben, das dieses wöchentliche Betriebsratssitzung-Einberufungsrecht auch eine andere Person hat (z. B.: gewählter Stellvertreter des Stellvertreters)? Ich konnte nirgends bis jetzt etwas spezielles dazu finden.

Bin auf die Antworten gespannt. VG, korkely

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Community-Antworten (6)

E
Erbsenzähler

16.11.2015 um 14:06 Uhr

Wie seht es mal mit Schulungen aus??? Seit 2014 im BR und noch kein Grundwissen???

Sorry, außer dem Link hier und den Hinweis auf Seite 3-4 mehr gebe ich nicht! http://material.jes-seminar.de/b17_handout.pdf

C
Challenger

16.11.2015 um 16:48 Uhr

Tach auch, vielleicht sollte sich das Gremium mal darüber unterhalten,ob Euer BRV vielleicht vom Vorsitz zurücktritt.Es gäbe jedoch noch die Möglichkeit, eine/n weitere/n stellvertretende/n Vorsitzende/n zu wählen. Meinem derzeitigen Kenntnisstand nach,ist dies nach dem Gesetz nicht ausgeschlossen.

G
Globus

16.11.2015 um 16:54 Uhr

@Erbsenzähler: ich hoffe das wurde legitimiert...

J
Jakarta

16.11.2015 um 16:58 Uhr

Hier braucht überhaupt nichts gewählt zu werden. Eine durch Beschluss festzulegende Vertretungsreihenfolge reicht hier vollkommen aus. Natürlich sollte dieses dann auch dem AG mitgeteilt werden.

K
korkely

17.11.2015 um 12:10 Uhr

Vom Fragensteller:

herzlichen Dank an Euch allen für die Antworten. Am Besten fand ich noch den Hinweis von Erbsenzähler.

Da ich NICHT wüsste das wir irgendetwas dazu in der Geschäftsordnung festgelegt haben und auch keinen Beschluss bis jetzt gefasst wurde, so kann ja nur der 3te Punkt auf Seite 4 in dem 1ten Kästchen oben nach aktuellem Status in Betracht kommen:

Versäumt der Betriebsrat eine Regelung, kann in einem solchen Fall eine Frist schon beginnen, sobald eine Erklärung gegenüber IRGENDEINEM Betriebsratsmitglied abgegeben wird.

Das ist für mich so weit klar, nur erklärt sich damit dann immer noch nicht für mich die Frage die ich bereits ganz oben gestellt habe: Ist dann dieses "irgendein Betriebsratsmitglied" berechtigt eine wöchentliche BR-Sitzung einzuberufen? Bzw. muss dieses BR-Mitglied dieses dann nicht sogar zwingend tun um nicht ggf. Fristen verstreichen zu lassen?

D
Dezibel

17.11.2015 um 13:34 Uhr

Entweder ist er als Stellvertreter im Notfall (und auch weitere!) per Beschluss festgelegt oder nicht. Selbstverständlich muss er dann auch die Sitzung einberufen. Wozu sonst das alles?

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