Hallo zusammen,
ich bin seit 2014 in unserem 11er-Gremium BR-Mitglied. Wir haben 2 freigestellte. Das Problem ist, das der 1te Vorsitzende oft krank ist. Die 2te freigestellte hat kaum die Möglichkeit Ihren Urlaub oder die angestauten Gleitzeitstunden nehmen zu können und es gibt oft Abstimmungsstreitigkeiten. Dies deshalb, weil wir davon ausgehen, das immer einer der Beiden da sein muss wenn unsere regelmäßige BR-Sitzung stattfinden sollen.
Denn wir gehen davon aus das unsere wöchentlichen BR-Sitzungen ohne einen der Beiden laut Betriebsverfassungsgesetz nicht stattfinden können (die weiteren Sitzungen beruft der Betriebsratsvorsitzende ein: § 29 Abs. 2 BetrVG).

Gibt es keine Möglichkeit, die auch BetrVG-Konform ist, das wenn beide Vorsitzende mal krank sind oder Urlaub haben, das dieses wöchentliche Betriebsratssitzung-Einberufungsrecht auch eine andere Person hat (z. B.: gewählter Stellvertreter des Stellvertreters)? Ich konnte nirgends bis jetzt etwas spezielles dazu finden.

Bin auf die Antworten gespannt.
VG, korkely