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4er betriebsrat kurzfristig möglich?

B
bubie
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich habe mal eine frage unseren betriebsrat betreffend.

wir haben ein 5er gremium, wobei 2 davon derzeit fehlen (urlaub + krank).

nun hatten wir die situation des faschingsdienstag, dass die geschäftsleitung von den mitarbeitern die volle anwesendheit verlangt hat, wegen der schlechten wirtschaftlichen lage, obwohl wir die jahre davor immer ab mittags bzw. seit letztem jahr ab 14 uhr heimgehen durften.

da keiner vom betriebsrat reagierte, haben wir dann eine kollegin aus dem betriebsrat angestachelt, dass wir zwar damit einverstanden sind, alle da zu sein, aber die betriebliche übung dadurch nicht unterbrochen und nächstes jahr fortgesetzt wird - dies sollte schriftlich an die geschäftsleitung erfolgen.

irgendwie haben sie da echt keine richtige ahnung und nun haben sie noch das letzte mögliche nachrückmitglied in die entscheidung zu widersprechen einbezogen, damit waren es 4 mitglieder..

meine frage: dürfen denn 4 mitglieder eine entscheidung fällen, es muss doch immer eine ungerade zahl sein? davon mal abgesehen, waren die 3 anwesenden sowieso einer meinung und bei einem fehlenden mitglied wissen wir, dass sie auch widersprochen hätte, somit waren sie ja schon in der mehrzahl.

die 2. frage ist: ist jetzt das ersatzmitglied geschützt oder nicht? eine versammlung hat nicht stattgefunden, in der kürze der zeit hat der betriebsratsvorsitzende sich die telefonische meinung eingeholt.

danke und mfg bubie

80606

Community-Antworten (6)

T
Tanzbär

17.02.2010 um 11:43 Uhr

nun hatten wir die situation des faschingsdienstag, dass die geschäftsleitung von den mitarbeitern die volle anwesendheit verlangt hat, wegen der schlechten wirtschaftlichen lage, obwohl wir die jahre davor immer ab mittags bzw. seit letztem jahr ab 14 uhr heimgehen durften. Hier im Osten haben wir zB bis 22:00Uhr gearbeitet. Das ist doch kein Feiertag. Aber zur betrieblichen Übung wird sich sicher noch ein anderer melden.

irgendwie haben sie da echt keine richtige ahnung und nun haben sie noch das letzte mögliche nachrückmitglied in die entscheidung zu widersprechen einbezogen, damit waren es 4 mitglieder.. Bei U und K müssen Nachrücker geladen werden. das ist ok.

meine frage: dürfen denn 4 mitglieder eine entscheidung fällen, es muss doch immer eine ungerade zahl sein? davon mal abgesehen, waren die 3 anwesenden sowieso einer meinung Das spielt keine Rolle.

und bei einem fehlenden mitglied wissen wir, dass sie auch widersprochen hätte, somit waren sie ja schon in der mehrzahl. Was verhinderte BR denken, ist völlig egal.

die 2. frage ist: ist jetzt das ersatzmitglied geschützt oder nicht? Ja.

eine versammlung hat nicht stattgefunden, in der kürze der zeit hat der betriebsratsvorsitzende sich die telefonische meinung eingeholt. Ups... Was soll das denn? Telefonisches Einholen eines Beschlusses ist nicht vorgesehen, daher unzulässig. Damit hat es keinen gültigen Beschluss gegeben. Der Ag wird es euch danken.

H
Hannelore

17.02.2010 um 11:49 Uhr

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, an ihrem Geburtstag oder bei Festen wie Karneval freinehmen zu können. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az: 2 Ca 6269/09). Ein freier Tag kann laut dem Urteil unter Umständen selbst dann verweigert werden, wenn es bisher gängige Praxis im Betrieb war, Mitarbeitern bei solchen Anlässen freizugeben.

B
bubie

17.02.2010 um 12:30 Uhr

ich weiß, dass der faschingsdienstag kein feiertag ist und ich persönlich brauche die 2 stunden auch nicht zum feiern geschenkt bekommen, aber andere wollten das schon, würden aber darauf verzichten in diesem jahr. einen anspruch hat man natürlich auch nicht, aber obwohl ich nicht im betriebsrat bin, weiß ich, dass es sich hier um eine betriebliche übung handelt und nachdem der arbeitgeber die letzten monate mit kündigungen und verzichtserklärungen schon einiges gefordert hat, kann man ja wenigstens schauen, dass man in besseren zeiten an diesen beteiligt wird..

da die mitteilung der geschäftsleitung am donnerstag letzte woche erst hing, konnte der betriebsrat nicht so schnell eine sitzung beraumen, da bis auf eine kollegin alle anderen im außendienst tätig sind - deshalb die telefonische sitzung bzw. die kommunikation auch per email. der geschäftsführer weiß ja nicht, wie der wiederspruch beschlossen wurde, also hat er auch nichts zur freude.

mfg bubie

M
Mainpower

17.02.2010 um 13:33 Uhr

Hallo, angenommen Euer GF geht vor das Arbeitsgericht dann weiß er wie der Widerspruch beschlossen wurde. Der Richter will dann bestimmt das Protokoll sehen. Ihr bewegt Euch da auf dünnem Eis.

B
bubie

17.02.2010 um 13:40 Uhr

hallo mainpower, der betriebsrat hat ein beschlussprotokoll angefertigt - ich denke nicht, dass der gf das anfechten wird, denn er war zufrieden, dass die mitarbeiter in diesem jahr darauf verzichten.

wir hoffen, dass sich diesmal kanditaten zur wahl stellen lassen, die sich wirklich mit den aufgaben des betriebsrates auseinandersetzen, denn im moment haben wir nur schlaftabletten, wo die mitarbeiter dem betriebsrat sagen müssen, dass es jetzt mal an der zeit wäre, zu widersprechen - egal bei welchem thema.

mfg bubie

T
Tanzbär

17.02.2010 um 14:16 Uhr

Der Betriebsrat ist nicht nur zum Wiedersprechen da. Dann könntet ihr auch die "Schlaftabletten" behalten. Was bei Euch gelaufen ist, ist gar nichts, schlimmstenfalls Betrug. Da braucht nur einer einem etwas erzählen und ihr habt nicht nur ein Problem an der Backe. Ich vermute mal, dass auch andere Beschlüsse in den vergangenen Jahren so eingeholt wurden. Dazu muss ich nun nichts mehr sagen.

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