hallo, ich habe mal eine frage unseren betriebsrat betreffend.

wir haben ein 5er gremium, wobei 2 davon derzeit fehlen (urlaub + krank).

nun hatten wir die situation des faschingsdienstag, dass die geschäftsleitung von den mitarbeitern die volle anwesendheit verlangt hat, wegen der schlechten wirtschaftlichen lage, obwohl wir die jahre davor immer ab mittags bzw. seit letztem jahr ab 14 uhr heimgehen durften.

da keiner vom betriebsrat reagierte, haben wir dann eine kollegin aus dem betriebsrat angestachelt, dass wir zwar damit einverstanden sind, alle da zu sein, aber die betriebliche übung dadurch nicht unterbrochen und nächstes jahr fortgesetzt wird - dies sollte schriftlich an die geschäftsleitung erfolgen.

irgendwie haben sie da echt keine richtige ahnung und nun haben sie noch das letzte mögliche nachrückmitglied in die entscheidung zu widersprechen einbezogen, damit waren es 4 mitglieder..

meine frage:
dürfen denn 4 mitglieder eine entscheidung fällen, es muss doch immer eine ungerade zahl sein?
davon mal abgesehen, waren die 3 anwesenden sowieso einer meinung und bei einem fehlenden mitglied wissen wir, dass sie auch widersprochen hätte, somit waren sie ja schon in der mehrzahl.

die 2. frage ist: ist jetzt das ersatzmitglied geschützt oder nicht?
eine versammlung hat nicht stattgefunden, in der kürze der zeit hat der betriebsratsvorsitzende sich die telefonische meinung eingeholt.

danke und mfg
bubie