Vertrauensfrage überhaupt möglich?
Hallo,
ich bin neu im Betriebsrat und habe daher noch keine Schulungen. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
In der konstituierenden Sitzung wurde unsere Betriebsratsvorsitzende gewählt. Das Gremium hat 7 Mitglieder.
Nach der zweiten Sitzung wurde eine Klage gegen den Arbeitgeber vor dem Gericht zurückgezogen. Ein Projekt das der alte BR auf den Weg gebracht hat und wo es um eine Lapalie geht. Einem Mitglied aus der gleichen Liste wie die Vorsitzende (beide waren im alten BR dabei) passt das gar nicht und will jetzt einen Vertrauensantrag stellen, weil bei der Abstimmung die Vorsitzende gelogen haben soll. Ich war bei der Sitzung verhindert, aber andere Mitglieder als Zeugen sagen aus dass die Vorsitzende das nicht gesagt hat was ihr vorgeworfen wird.
Darf diese einzelne Person überhaupt eine Vertrauensfrage stellen (wo finde ich das überhaupt?) oder ist das der Punkt Neuwahl/Abwahl wo 1/4 der BR-Mitglieder zustimmen muss dass es auf die Tagesordnung kommt. Was ist dann bei 7 Mitgliedern 1/4? 1,75 geht ja schlecht, wird auf 2 aufgerundet oder reicht das eine Mitglied das hier seinen Kopf nicht durchsetzen kann mit der Klage?
Was ist wenn es zu einer Abstimmung kommt? Darf ein BR-Vorsitzender (um den es bei der Abstimmung geht) selbst mit abstimmen bei dieser Vertrauensfrage?
Community-Antworten (5)
10.05.2014 um 00:41 Uhr
Wandkalender Darf diese einzelne Person überhaupt eine Vertrauensfrage stellen (wo finde ich das überhaupt?)
Wikipedia: Die Vertrauensfrage ist in vielen parlamentarischen Demokratien ein Instrument der Regierung zur Disziplinierung des Parlaments.
Die Vertrauensfrage hat im BR nichts zu suchen. Das Verfahren der Abwahl eines BRV ist indirekt in § 29 Abs. 3 BetrVg geregelt, so wie Du schon vermutet hast: oder ist das der Punkt Neuwahl/Abwahl wo 1/4 der BR-Mitglieder zustimmen muss dass es auf die Tagesordnung kommt.
Was ist dann bei 7 Mitgliedern 1/4? 1,75 geht ja schlecht, wird auf 2 aufgerundet Muss ja, weil, 1 entspricht ja nicht 1/4
Darf ein BR-Vorsitzender (um den es bei der Abstimmung geht) selbst mit abstimmen bei dieser Vertrauensfrage? Ja, darf er und bevor die Frage kommt, ob es dazu eine Quelle gibt stelle ich hier einen Auszug aus dem DKK ein.
BetrVG Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) Buschmann, § 25 BetrVG, 3. Zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds RN 26 Bei der Beschlussfassung über organisatorische Angelegenheiten des BR, z. B. Wahl oder Abwahl des Vorsitzenden, des stv. Vorsitzenden, der Mitglieder von BR-Ausschüssen, der Mitglieder des GBR oder KBR, Entsendung von BR-Mitgliedern auf Schulungen, liegt keine zeitweilige Verhinderung der persönlich betroffenen BR-Mitglieder vor. Diese können in allen Fällen mitberaten und mitabstimmen, auch wenn es um Funktionen geht, für die sie sich bewerben oder die sie innehaben.
10.05.2014 um 01:18 Uhr
@nicoline
Vielen Dank für deine Antwort, die hilft mir sehr weiter.
10.05.2014 um 10:39 Uhr
Wie können eigentlich neu gewählte BRs ohne Schulung wissen, was eine Lappalie war oder ist?
Bekanntlich sieht man ja meistens nur die Spitze vom Eisberg.
Aber sei es drum. Mehrheitsbeschlüsse gelten nun mal. Und wie nicoline schon schreibt, ist eine Vertrauensfrage wie in der Politik nicht vorgesehen.
Bevor Ihr Euch völlig verstreitet, sollte bei der nächsten Sitzung unbedingt die Schulung der Betriebsräte angegangen werden.
10.05.2014 um 15:01 Uhr
Das mit der Lapalie ist nicht von mir, sondern von den Mitgliedern die schon im alten BR waren. Man hat sich jetzt außergerichtlich geeinigt, nur passt das einer Person nicht, die eine friedliche Einigung mit allen Mitteln verhindern will.
10.05.2014 um 15:05 Uhr
@Wandkalender
Dann erklärt der Person mal was Demokratie ist.
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