Der BR ist der Meinung, dass AN, die während ihres Urlaubs an einer Betriebsversammlung teilnehmen, die Zeit der Teilnahme wie Arbeitszeit vergütet werden muß. Der AG weigert sich nun diese Vergütung zu leisten.
Gibt es dazu entsprechende Rechtssprechungen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Jürgen