Erstellt am 25.02.2009 um 15:22 Uhr von sommerblume1980
Hallo JöThKa,
da braucht es kein Konjunkturpaket. Fakt ist und gesetzlich geregelt:
Bei Urlaub muss 100% bezahlt werden; Kurzarbeit zu 60 bzw. 67%. Kennst du die Regelung, dass auch wenn du kein Kind auf der Lohnsteuerkarte hast, aber der Ehegatte ein Kind auf der Karte hat, du auch Anspruch auf 67% Kurzarbeitergeld hast(wenn du Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes vorlegst auf der bestätigt wird, dass ein gemeinsames Kind vorhanden ist).
Auf der Seite von der Agentur für Arbeit gibt es viele hilfreiche Broschüren (auch zu deiner Frage).