Hallo, ich habe Ende Dezember 2008 meinen Urlaub für die letzten beiden März-Wochen beantragt und auch genehmigt bekommen. Nun wird bei uns ab Februar Kurzarbeit als Mittel zum Arbeitsplatzerhalt eingesetzt, und zwar momentan an 2 Tagen pro Woche. In meinem März-Urlaub würde das bedeuten, dass ich in den zwei Wochen Urlaub insgesamt 4 Kurzarbeitstage hätte, die nur mit 67% vergütet werden - die Urlaubstage jedoch werden zu 100% abgezogen. Überall im Internet ist zu lesen, dass der Urlaubsanspruch zu 100% weiterbesteht und durch den AG auch zu 100% bezahlt werden muss - gibt es dazu auch eine schriftliche Regelung, die man dem AG vorlegen könnte? Kann es sein, dass es diesbezüglich mit dem Konjunkturpaket II eine Neuregelung gibt? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.