Erstellt am 07.10.2022 um 11:03 Uhr von Kjarrigan
Ob der (oder ein Anwalt) damit arbeiten kann,
wird dir hier keiner sagen können.
Es gibt keine Rechtsgrundlage für einen pauschalen 15 Min Abzug fürs Klo gehen, Kaffee holen etc.. von daher dürfte der pauschalen Abzug von 15 Min. nicht rechtens sein.,
Ich schreibe extra pauschal - weil der AG natürlich fordern könnte, dass z.B. für Raucherpausen eine Ausstemplung fordern könnte.
Erstellt am 07.10.2022 um 11:11 Uhr von Thomas63
Wo kommen die 15 Min. her? Wenn man Deine Festgelegte Arbeitszeit nimmt kommt man mit 8h + 45 Minuten Pause hin.
Heißt das das Du von Deiner 45 min. Pause 15 Min. arbeiten mußt oder ausserhalb der Festgelegten Arbeitzeit mehr arbeiten mußt? z.B. schon um 7 Uhr anfangen statt 7:15?
Wenn Du mehrarbeitest gibt es Tarifverträge, BVs oder ähnliches die das Zulassen?
Erstellt am 07.10.2022 um 11:17 Uhr von Matze
Was sagt Euer Betriebsrat?
Mein Vorschlag: Mit Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und vielleicht existierenden Betriebsvereinbarungen zur Rechtsabteilung deiner Gewerkschaft gehen. Es gibt Arbeitsverträge, die auch scheinbar unmögliches möglich machen...
Erstellt am 07.10.2022 um 11:18 Uhr von Relfe
die Buchhaltung rechnet richtig.
die ominösen +15 Min sind vermutlich die 15 Min Pause die zusätzlich zu den 30 Min gesetzliche Pause gemacht werden sollen/sollten.
Solange Du deine tatsächliche Arbeitszeit auch als Arbeitszeit gebucht bekommst, ergibt sich eigentlich kein Grund Geld in einen Anwalt zu investieren?
Erstellt am 07.10.2022 um 11:36 Uhr von celestro
"die Buchhaltung rechnet richtig."
Wie kommst Du darauf?
"Festgelegte Arbeitszeit: 07:15 - 16:00 Uhr"
sind 8 Std. 45 Minuten. Wenn jetzt irgendwo steht "Anwesenheit ist Pflicht Arbeitszeit PLUS 15 Minuten" dann sind die 15 Minuten "Frühstückspause" doch schon abgehakt.
Erstellt am 07.10.2022 um 12:06 Uhr von Relfe
@celestro
"EDIT: Die "Buchhaltung" wird wieder anders behandelt, als Vergleich für euch:
Festgelegte Arbeitszeit: 08:00 - 16:30 Uhr
Pause: 12:00 - 12:30 Uhr (30min)
Bezahlte Arbeitszeit 08:00 Std.
Anwesenheitszeit 08:00 Std."
--> was ist daran falsch? die Buchhaltung rechnet die korrekte AZ ab
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und das hier ist falsch interpretiert vom TE: Anwesenheitszeit ist keine Arbeitszeit
Folgende Bedingungen herrschen in meiner Firma vor:
Festgelegte Arbeitszeit: 07:15 - 16:00 Uhr
Festgelegte Pausenzeiten: 09:00 - 09:15 Uhr und 12:00 - 12:30 Uhr (insgesamt 45min)
Nun steht in der Tabelle zur Arbeitszeitenregelung in der nächsten Spalte:
Arbeitszeit laut Vertrag: 08:00 Std. und Bezahlte Arbeitszeit: 08:00 Std.
Nächster Reiter: Anwesenheitszeit ohne Pausen: Arbeitszeit + 15min
und arbeiten tut der TE 8 Stunden
Pause sind 30 Min plus 15 Min (siehe festgelegte Pausenzeiten!)
von 07.15 Uhr bis 16:00 Uhr sind es genau 8 STunden Arbeit plus 45 Minuten Pause
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Start und Ende sind verschoben in den Berechnungen, das ist aber auch alles, was man bemängeln kann.
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in beiden Darstellungen komme ich nur auf 8 Stunden Arbeitszeit
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man könnte jetzt klagen weil der "nächste Reiter" zweideutig beschriftet wurde mit "Anwesenheit ohne Pause" (das ist die 15 Minuten Pause von 09:00 -09:15 Uhr)
- aber ob das Sinn macht?
Erstellt am 07.10.2022 um 12:47 Uhr von Rage192
Danke für die Antworten bisher ich werde euch nach und nach antworten:
@ Kjarrigan
ja genau darum geht es, es werden 15min pauschal abgezogen. das heißt ich sitze jeden Tag 15min am Arbeitsplatz arbeite, und hole mir vielleicht zweimal einen Kaffe, welches insgesamt dann 5min dauert, bedeutet ja dann trotzdem dass ich 10min "herschenke".
@Thomas63
ja wie du es schreibst, man muss 15min länger bleiben, es steht auch so nochmals im Dokument:
Überschreitung der Anwesenheitszeit => Gutschrift Plus-Minuten auf Zeitkonto
Unterschreitung der Anwesenheitszeit => Gutschrift Minus-Minuten auf Zeitkonto
Das heißt im Beispiel dann: Anwesenheitszeit sind Arbeitszeit + 15Minuten (+45Min Pause) sind insgesamt 9 Stunden!
Ich beginne um 07:00 Uhr und muss um 16:00 aufhören, damit ich kein Minus mache.
Wenn ich um 15:45 aufhöre mache ich 15min minus.
@Matze wir haben keinen Betriebsrat. Dies ist so gewollt und wird auch nie kommen. Ich sage es mal so. Die GF hat alle Strippen in der Hand.
@celestro
Überschreitung der Anwesenheitszeit => Gutschrift Plus-Minuten auf Zeitkonto
Unterschreitung der Anwesenheitszeit => Gutschrift Minus-Minuten auf Zeitkonto
Anwesenheitszeit sind Arbeitszeit 8Stunden + 15min + 45Min Pause =9 Stunden.
Erstellt am 07.10.2022 um 13:00 Uhr von wdliss
Da gibt es aber noch einen Widerspruch:
Topic-Start:
"Folgende Bedingungen herrschen in meiner Firma vor:
Festgelegte Arbeitszeit: 07:15 - 16:00 Uhr"
Jetzt:
"Ich beginne um 07:00 Uhr und muss um 16:00 aufhören, damit ich kein Minus mache."
Erstellt am 07.10.2022 um 13:03 Uhr von Rage192
genau, das ist der Widerspruch, richtig erkannt.
So steht es auch in der Arbeitszeitenregelung wortwörtlich drin.
Fakt ist jedoch wenn ich um 16:00 Uhr aufhöre mach ich 15min minus, da die Anwesenheitszeit von 8:15 unterschritten wurde.
Erstellt am 07.10.2022 um 13:14 Uhr von wdliss
Wenn die Arbeitszeit aber doch von 7:15 bis 16:00 Uhr fesgelegt ist und du aber schon um 7:00 Uhr anfängst ist ja nicht die letze Viertelstunde dein Problem ...
Erstellt am 07.10.2022 um 13:31 Uhr von Rage192
also die festgelegte Arbeitszeit ist die Kernarbeitszeit. Es kann auch entsprechend früher oder später von 6-8 angefangen werden.
also wenn wir jetzt dabei bleiben ich fange um 07:15 an, dann muss ich um 16:15 aufhören (ausstempeln) um kein minus zu machen.
Erstellt am 07.10.2022 um 14:05 Uhr von celestro
das größte Problem sind glaube ich die Begriffe.
Kernarbeitszeit gabe es bei uns auch mal ... das war aber 9-14 Uhr. Eine Kernarbeitszeit, die so lang ist, wie die tägliche Arbeitszeit? Schon irgendwie absurd bzw. das alles davor oder danach direkt Mehrarbeit ist.
Erstellt am 07.10.2022 um 14:28 Uhr von wdliss
@celestro
hier fehlt einfach der Betriebsrat :-)
Erstellt am 07.10.2022 um 15:22 Uhr von celestro
"hier fehlt einfach der Betriebsrat :-)"
Volle Zustimmung!