Erstellt am 08.01.2006 um 11:16 Uhr von Fayence
Hallo 3 P 0,
sobald ein 2. gültiger Wahlvorchlag eingereicht wird, kommt es zu einer Listenwahl.
Bedenken sollte man vor allem, welchen Sinn es macht, von der Persönlichkeitswahl abzuweichen. Wähler können sich mit ihrer (einer) Stimme nämlich nur für eine Liste entscheiden.
Erstellt am 08.01.2006 um 12:07 Uhr von 3 P O
das mit der einen Stimme ist der Nachteil an der sache, in meinen Augen.
Ist derzeit auch nur ein Gedankenspiel von einigen Leuten in der Firma
Wir sind 128 wahlberechtige im Unternehmen das würde dann aber bedeuten das 20 % (= 26 Personen ) die Liste unterschreiben müßten oder habe ich das falsch verstanden ?
Erstellt am 08.01.2006 um 12:50 Uhr von Fayence
Stützunterschriften sind nicht von 20% sondern einem Zwanzigstel der AN zu leisten. Wären bei Euch 7 Unterschriften (entspricht 1/20stel nicht einer vollen Zahl, ist auf die nächste volle Zahl aufzurunden, lt. Fitting.
Erstellt am 08.01.2006 um 15:32 Uhr von 3 P O
ach so hatte mich schon gewundert wie das gehen soll.
Also würde das gehen , wenn wir uns entschließen sollten das zu machen
Diese liste müßte dann einfach eingereicht werden beim Wahlvorstand und dann wäre aus der Personenwahl eine Listenwahl geworden ??
Erstellt am 08.01.2006 um 21:33 Uhr von otto
So ist es! Wenn es mehr als einen Wahlvorschlag gibt, schreibt der Gesetzgeber die Listenwahl zwingend vor.
Erstellt am 08.01.2006 um 22:18 Uhr von 3 P O
Muß ich beim Einreichen der Liste auf was bestimmtes achten, kann ich die nur dem Wahlausschußvorsitzenden geben oder auch den anderen Mitgliedern des Wahlausschuß ??
und dann brauche ich noch wenn ich das richtig verstanden habe einen Namen für diese Liste, ist das auch an eine Vorschrift gebunden oder könnte ich die auch z.B Liste Tassen-Fan-Club nennen
Erstellt am 09.01.2006 um 08:15 Uhr von Frank B.
Genau Tassen-Fan-Club,
toller Name für die Vorschlagsliste.
Ihr solltet auch auf die Reihenfolge auf der Liste achten, sollten sich mehr als einer auf dieser Liste verewigen!
Erstellt am 09.01.2006 um 08:52 Uhr von viktor
und darauf achten: Kandidatenliste plus Zustimmungen der Kandidaten (Unterschrift) und die Stützunterschriften alle auf einem zusammenhängenden Dokument
Erstellt am 09.01.2006 um 08:57 Uhr von Fayence
Der Wahlvorschlag ist beim Wahlvorstand einzureichen. Da dieser aus mind. 3 Personen besteht, sind diese empfangsberechtigt.
Neben dem Listennamen solltet Ihr auch einen Listenvertreter benennen, welcher im Fall von z.B. Beanstandungen für den Wahlvorstand als Ansprechpartner fungiert.
Aber vielleicht liest Du Dir in Ergänzung einmal die Wahlordnung BetrVG durch ;-)
Erstellt am 10.01.2006 um 21:22 Uhr von 3 P O
Danke an alle die geantwortet haben ihr habt mir sehr geholfen.
Wenn ich nur gelesen hätte hätte ich doch das ein oder andere übersehen habe ich das gefühl
Aber eine Frage habe ich noch, wenn ich das richtig sehen ist nur der / die Vorsitztende des Wahlausschuß berechtigt die Unterlagen, gegen Unterschrift, zu empfangen
sorry das hört sich für alte Hasen warscheinlich alles lächerlich an aber ich will vermeiden das wenn wir das auf diese Art machen wollen, einen Fehler zu begehen und einen einen anderen Ansprechpartner habe ich leider nicht.
Erstellt am 13.01.2006 um 23:14 Uhr von Fayence
Hallo 3 P O,
jedes Mitglied des Wahlvorstandes ist zur Entgegennahme eines Wahlvorschlages berechtigt. Hat nichts mit dem Vorsitz des Wahlausschusses zu tun.
Erstellt am 03.03.2006 um 16:37 Uhr von 3 P 0
Danke für die Antworten.
ein paar Kollegen und ich haben eine Liste eingereicht, jetzt wurde uns mitgeteilt das die Liste nicht richtig ist und on daher nicht zur wahl zugelassen wird.
Als Fehler wurde uns angegreidet das wir bei den Unterstütztern nur Name Unterschrift und Abteilung , aber kein Geburtsdatum eingetragen haben.
Ich habe mich jetzt versucht schlau zu machen,a ber nirgends was gefunden wo steht das das Geburtsdatum dabei sein muß. Hätte ich mir auch keine Gedanken drum gemacht, da diese Daten ja im Wahlverzeichnes gestanden haben.
Jetzt hat der Wahlvorstand die Personenwahl wieder erklärt und unsere Liste für ungültig erklärt. Der Aushang mit den Bewerbern ist auch schon erfolgt.
Frage 1 stimmt es das die Daten mit eingereicht werden müssen, ich habe dazu nichts gefunden ( wenn jemand hat bitte einen § damit ich mir das selber mal ansehen kann )
Frage 2 hätte wenn dem so wäre der Wahlvorstand nicht dem listensprecher zeit geben müssen das zu ändern / bzw zu verbessern
Ich habe einen Termin bei der Gewerkschaft gemacht und auch die Situation geschildert , doch da wurde ich auf einen Termin ende nächster Woche vertröstet :( daher versuche ich schon mal bei euch Rat zu finden, nicht das ich da einen Termin verpasse , oder sonst was. Die Mitteilung das unsere Liste nicht angenommen wird ist uns heute mitgeteilt worden
Danke für die Antworten
Erstellt am 03.03.2006 um 17:25 Uhr von geheimnistraeger
Hi,
das ist aber höchst unerfreulich.
Allerdings sehe ich das nicht wie euer Wahlvorstand. Es gibt eindeutige Regelungen, wie die Kandidaten aufzulisten sind. Jedoch gibt es keine Regelung, dass bei den Stützern das Geburtsdatum anzugeben ist.
Wenn dem dennoch so gewesen wäre, so hätte der Wahlvorsand euch eine Nachfrist setzten müssen um diesen Mangel zu beseitigen. Sollte er dies nicht gemacht haen, dann wäre das schonmal ein Verfahrensfehler.
An eurer Stelle würde ich zumindest schonmal beim schriftlich Einspruch gegen diese Ablehnung beim Wahlvorstand machen und mir dies bestätigen lassen.
Dann würde ich nochmals bei der Gewerkschaft anrufen und dies dringend machen. Denn evtl. sind hier Fristen für eine Einstweilige Verfügung einzuhalten.
Erstellt am 06.03.2006 um 18:22 Uhr von 3 P 0
Man konnte mir auch nicht beweisen das das wo steht deswegen frage ich hier noch mal nach ob das einer von euch weiß, wo steht denn genau was man da mit eintragen muß.
Fie Gewerkschaft :( hält mich immer noch hin hat den Termin verschoben, sagt mir schon viel über diese Leute, leider.
Der Aushang in unserem Unternehmen ist gemacht und die MA wqerden aufgefordert an der Personenwahl teil zu nehmen, bei der natürlich die Leute auf der Liste nicht dabei sind, somit sind wir bei der Wahl nicht mit dabei nach derzeitigem Stand
Erstellt am 06.03.2006 um 18:37 Uhr von Fayence
Hallo 3 P 0,
die Angabe des Geburtsdatums ist mit absoluter Sicherheit nicht erforderlich.
Hätte der Gesetzgeber dieses so gewollt, hätte er das auch so geschrieben
(Ramses II, der Ausspruch ist einfach zitierwürdig).
Sollte Eure Liste aus diesem einen Grund nicht als gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden sein, könnt Ihr die Wahl ohne wenn und aber anfechten. Die Wahl ist unwirksam!!
Gruß
Fayence
Erstellt am 06.03.2006 um 19:15 Uhr von w-j-l
rotflpimp
Hätte der Gesetzgeber dieses so gewollt, hätte er das auch so geschrieben
(Ramses II, der Ausspruch ist einfach zitierwürdig).
Hat Ramses II das tatsächlich so geschrieben? Er hat wirklich ne satirische Ader!!
Wo wären die ganzen Arbeitsrechts-Juristen, wenn dass so stimmen würde ;-)))
Erstellt am 06.03.2006 um 20:52 Uhr von Fayence
@w-j-l
Die exakte Formulierung mag ein wenig anders gewesen sein. Die inhaltliche Aussage jedoch nicht! Und die passt hier einfach so schön
>:-) Falls Dir das öfter passiert, es gibt da was zu kaufen
Erstellt am 07.03.2006 um 08:44 Uhr von w-j-l
Für solche Fälle mach ich mir vorher ne Klammer dran.
Erstellt am 07.03.2006 um 08:52 Uhr von Fayence
Empfehle da eher die Alternative ROFLBC