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Personenwahl oder Listenwahl

Z
ZerberusXX
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

kann man für eine Betriebsratswahl von vornherein eine Personwahl (also nur eine Liste) durch den Wahlvorstand festlegen lassen?

Vielen Dank für die Antworten

Zerberus

1.66405

Community-Antworten (5)

N
nicoline Akzeptiert

10.10.2012 um 01:37 Uhr

*kann man für eine Betriebsratswahl von vornherein eine Personwahl (also nur eine Liste) durch den Wahlvorstand festlegen lassen?

Nein, das kann der Wahlvorstand nicht. Entweder es ist der gesetzlich vorgegebene Weg => vereinfachtes Wahlverfahren bei bis zu 50 MA oder es muss eine Vereinbarung mit dem AG geben => vereinfachtes Wahlverfahren bei 51 bis 100 MA oder, es ergibt sich zufällig, bei mehr als 100 MA, von vornherein, von sich aus festlegen kann der Wahlvorstand das nicht.

H
Hoppel

08.10.2012 um 07:51 Uhr

@ ZerberusXX

§ 14a Abs.5 BetrVG: In Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren.

R
Rattle

08.10.2012 um 10:47 Uhr

hallo,

nein, kann nicht festgelegt werden. sobald eine zweite liste auftaucht ist es eine listen wahl.

§14 BetrVG Abs.2

MFG

K
Kulum

08.10.2012 um 11:43 Uhr

hallo,

doch, kann. Vorraussetzung siehe Hoppel. Die Wahl in dem vereinfachten Wahlverfahren erfolgt IMMER als Mehrheitswahl.

R
Rattle

08.10.2012 um 12:13 Uhr

ja, stimmt!

vorausgesetzt es ist auch so!, weil davon keine rede war und so gefragt wurde wie gefragt wurde, habe ich auch so geantwortet :-)

MFG

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