Personenwahl oder Listenwahl
Hallo zusammen,
kann man für eine Betriebsratswahl von vornherein eine Personwahl (also nur eine Liste) durch den Wahlvorstand festlegen lassen?
Vielen Dank für die Antworten
Zerberus
Community-Antworten (5)
10.10.2012 um 01:37 Uhr
*kann man für eine Betriebsratswahl von vornherein eine Personwahl (also nur eine Liste) durch den Wahlvorstand festlegen lassen?
Nein, das kann der Wahlvorstand nicht. Entweder es ist der gesetzlich vorgegebene Weg => vereinfachtes Wahlverfahren bei bis zu 50 MA oder es muss eine Vereinbarung mit dem AG geben => vereinfachtes Wahlverfahren bei 51 bis 100 MA oder, es ergibt sich zufällig, bei mehr als 100 MA, von vornherein, von sich aus festlegen kann der Wahlvorstand das nicht.
08.10.2012 um 07:51 Uhr
@ ZerberusXX
§ 14a Abs.5 BetrVG: In Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren.
08.10.2012 um 10:47 Uhr
hallo,
nein, kann nicht festgelegt werden. sobald eine zweite liste auftaucht ist es eine listen wahl.
§14 BetrVG Abs.2
MFG
08.10.2012 um 11:43 Uhr
hallo,
doch, kann. Vorraussetzung siehe Hoppel. Die Wahl in dem vereinfachten Wahlverfahren erfolgt IMMER als Mehrheitswahl.
08.10.2012 um 12:13 Uhr
ja, stimmt!
vorausgesetzt es ist auch so!, weil davon keine rede war und so gefragt wurde wie gefragt wurde, habe ich auch so geantwortet :-)
MFG
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