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Von Personenwahl auf Listenwahl?

L
Lilly
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Darf der Wahlvorstand von heute auf morgen einfach von einer Personenwahl (die erst aushing und wieder entfernt wurde) auf eine Listanwahl umändern, weil angeblich die vorherigen Wahlen nicht rechtskräftig waren. Die Mitarbeiter sind über nichts informiert worden.

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Community-Antworten (5)

D
DerAlteHeini

07.02.2010 um 20:37 Uhr

lilly Wichtige Frage: Wie viel wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Betrieb?

M
Mainpower

07.02.2010 um 20:38 Uhr

Hallo, wenn die ganze Zeit nur eine Liste eingereicht war gibt es Personenwahl. Wurde eine weitere Liste eingereicht dann muss Listenwahl gemacht werden.

K
Kölner

07.02.2010 um 20:51 Uhr

@mainpower Hast Du das Gefühl, dass diese Frage diesmal von 'DerAlteHeini' völlig sinnlos war? Stichwort: 'vereinfachtes Wahlverfahren'...

L
Lilly

07.02.2010 um 21:00 Uhr

nein, nartürlich nicht. Unser Betrieb hat rund 100 Mitarbeiter.

M
Mainpower

07.02.2010 um 21:25 Uhr

@Kölner, die Frage war nicht sinnlos. Wenn Du auf die Zeit der Eingabe schaust wirst Du sehen dass wir nur eine Minute auseinander sind. Meine Antwort hätte genausogut oben stehen können. War meine Antwort dann so Falsch?

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