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Personenwahl oder Listenwahl

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DOM82
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!

Bei uns im Betrieb werden 5 Betriebsratsmitglieder gewählt. Jetzt habe ich gestern alles fristgerecht ausgehängt inklusive einer Liste wo sich jeder Interessierte eintragen kann.Diese Variante mit einer Liste müsste ja nach meiner Information eine Personenwahl sein. Nun meint mein Arbeitgeber das ich das so nicht machen darf mit der einen Liste,sondern das zwingend über Listenwahl,also mit mehreren Listen gewählt werden muss.

Was ist nun richtig? Darf ich die Liste hängen lassen oder nicht?

Danke für eure Antworten

1.09805

Community-Antworten (5)

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monalisa

16.02.2010 um 13:17 Uhr

@DOM82, lösch doch bitte die 3 anderen gleichlautenden Fragen! Einmal reicht, ehrlich! :-) und dann hoffe ich, dass du als eines von drei Wahlvorstandsmitgliedern fragst....

  1. Dein AG hat da in keinster Weise reinzureden!
  2. Du kannst die Liste lassen wo sie ist.
  3. Listenwahl ist zwar im BetrVG vorgegeben,
  4. doch wenn keine zweite oder noch weitere Listen eingereicht werden, wird es automatisch zur Persönlichkeitswahl!
D
Dom82

16.02.2010 um 13:25 Uhr

Hi!

Das mit den mehreren Beiträgen war keine Absicht! Habe sie gelöscht!

Danke für eure Antworten,auch die wo ich jetzt gelöscht habe!

Ja ich bin im WV!

Mein AG versucht es leider uns zu verwirren und uns das Leben schwer zu machen!

Aber jetzt weiß ich ja das ich im Recht bin!

Vielen Dank!

M
monalisa

16.02.2010 um 13:27 Uhr

@DOM82, keine Wahlvorstandsschulung absolviert? Bei einer Betriebsratswahl können so viele Fehler passieren und wenn ein AG jetzt schon versucht mitzumischen wo er nicht mitzumischen hat, sind Probleme fast vorprogrammiert.

D
Dom82

16.02.2010 um 13:32 Uhr

Doch eine Schulung hab ich absolviert!

Nur hat mich mein AG gestern so in die Mangel genommen das ich selber an mir gezweifelt

hab! Wie gesagt,danke für eure Hilfe!

AF
alter Fritz

16.02.2010 um 17:06 Uhr

Mal zum besseren Verständniss für mich: es ist eine Liste ausgehängt, in der öffentlich die Wahlvorschläge eingetragen werden können? Hä...? Werden bei Euch nicht Wahlvorschläge mit den entsprechenden Stützunterschriften beim Wahlvorstand eingereicht oder wie? Dann entscheidet sich doch erst ob es eine Personen- oder Listenwahl ist- oder lieg ich falsch?

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