Erstellt am 08.03.2006 um 12:05 Uhr von Borusse
Hallo hollybolly,
Jeder Wahlberechtigte darf Vorschlagslisten einreichen (§6 (1) WO).
Wenn alle 3 AN wahlberechtigt sind, habt ihr dann automatisch Listenwahl.
Vorschlagslisten dürfen nicht verbunden werden (§6 (6) WO).
Jede Liste benötigt auch die erforderliche Anzahl Stützunterschriften (§14 (4) BetrVG).