Hallo Zusammen,
wir haben ein akutes Problem bei unserer Wählerliste.
Wir sind eine deutsche GmbH mit ca. 100 Mitarbeitern. Einige Mitarbeiter haben gesamteuropäische Funktionen. Unsere Europazentrale sitzt in Belgien.
Die Mitarbeiter haben einen deutschen Arbeitsvertag uns sind auch ansonsten in die deutschen Strukturen eingebunden (Arbeitszeit, Pensionen,etc.)
Um über 100 Mitarbeiter zu kommen würden wir gerne diese Mitarbeiter auf unsere Wählerlisten aufnehmen lassen.
Wir gehen davon aus, das unsere Gechäftsleitung wieder behaupten wird, dass wir für diese Mitarbeiter nicht zuständig sind.
Haben wir eine Chance? Wie ist die Rechtsprechung?