Arbeitgeber streicht Betriebsrats-Raum - was tun?
Wir sind ein Betriebsrat mit drei nicht freigestellten Mitgliedern. Bei der Gründung vor vier Jahren wurde nach Absprache dem Betriebsrat ein Zimmer gestellt das gleichzeitig der normale Büro-Arbeitsplatz des Vorsitzenden ist. Jetzt wird die Zahl der Betriebsräume verringert. Es soll kein festes Betriebsratszimmer mehr geben, sondern den Betriebsräten wird in Aussicht gestellt, daß es ja Räume gäbe, die nicht rund um die Uhr benutzt werden und daß sich der Betriebsrat bei Bedarf einfach ein gerade ungenutztes Büro oder Sitzungszimmer sucht. Wer weiß Rat ???
Gruß Bernhard
Community-Antworten (4)
30.12.2005 um 19:47 Uhr
Hallo Bernhard, die von Eurem AG vorgebrachten Argumente zählen aus meiner Sicht nicht. Der BR hat Anspruch auf Überlassung eines Raumes für die laufende Geschäftsführung. Dieser Raum muss grundsätzlich verschließbar sein; er muss auch optisch und akustisch zumindest soweit abgeschirmt sein, dass ihn Zufallszeugen von außen nicht einsehen oder abhören können.
30.12.2005 um 19:59 Uhr
Hallo! In den Kommentaren zum § 40 BetrVG steht eindeutig, was dem BR diesbezüglich an Räumen und Kommunikationsmittel zusteht. Spez."Klebe - Kommentar zum BetrVG). Gruesse
30.12.2005 um 23:49 Uhr
Man sollte aber zumindest nicht überlesen dass z.B. Fitting schreibt:
"Ob die Räume dem BR zur ständigen Benutzung überlassen werden oder ihm nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung stehen, bestimmt sich ebenso wie die Frage nach Zahl und Größe der bereitszustellenden Räume nach den Geschäftsbedürfnissen des BR, die ihrerseits wieder von Art, Größe und Umfang des Betriebs abhängen."
Bei drei BR Mitgliedern ist es nicht völlig ausgeschlossen dass der Arbeitgeber letztendlich im Recht ist.
02.01.2006 um 08:04 Uhr
Hallo Bernhard, was wird denn aus dem Zimmer bzw. Büro-Arbeitsplatz des Vorsitzenden?
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