Erstellt am 03.12.2010 um 18:03 Uhr von wölfchen
. . . Möglichkeit 1, höfliche Anfrage an den Arbeitgeber: ". . . könnten wir das Gespräch bitte auf einen anderen Termin verschieben? Ich bin zum heutigen Tag noch gar nicht so richtig aussagefähig zu dieser Thematik . . ."
Möglichkeit 2, wenn der Arbeitgeber auf dem Gespräch besteht, alles höflich und aufmerksam anhören und dann: ". . . das tut mir leid, ich kann und möchte mich jetzt dazu gar nicht äußern - das kommt so überraschend, dass ich mir das erst durchdenken muss . . . "
Erstellt am 03.12.2010 um 18:13 Uhr von Laugen
Aber nicht zu jedem Gespräch kannst du ein BRM mitnehmen
Erstellt am 06.12.2010 um 07:07 Uhr von Gustl
@ Laugen
Was meinst du mit: >Aber nicht zu jedem Gespräch kannst du ein BRM mitnehmen< ?
Wenn der AN sich mit dem Chef nach der Arbeit zu einem Bierchen trifft, braucht er keinen BR. Ansonsten kann ein jeder MA zu jedem GEspräch einen BR mitnehmen.
Gruß, da Gustl
Erstellt am 06.12.2010 um 09:31 Uhr von rkoch
> Ansonsten kann ein jeder MA zu jedem GEspräch einen BR mitnehmen.
OHA Gustl, wenn Du Dich da nur nicht zu weit aus dem Fenster lehnst. Mitnehmen WOLLEN kann er wohl, der AG muss das BRM aber NUR in den Fällen als Beisitzer akzeptieren wenn einer der Fälle der §§81 ff. BetrVG vorliegt und dort ausdrücklich erwähnt wird das der AN ein BRM mitnehmen kann.
Andererseits wird ein derartiger Fall vorliegen, da sich alexi ja ausdrücklich auf §84 BetrVG bezieht. Es geht also wohl um eine Beschwerde.
@alexi
Es gehört tatsächlich zum billigen Umgang mit dem AN das der AG auf Terminwünsche eingeht. Sich ernsthaft darum streiten zu wollen macht aber keinen guten Eindruck. Auf der anderen Seite behandelt §84 Beschwerden des AN (also von Dir!) und damit sollte das Anliegen doch so klar sein, das Du dich nicht noch extra vorbereiten musst, oder?