Erstellt am 11.08.2022 um 08:56 Uhr von SabiKa89
Hallo,
natürlich darf es die BR Zeiten erfassen.
Ihr müsst euch als Betriebsrat ja auch ordnungsgemäß zu BR-Arbeit ab- und wieder anmelden.
Aus diesen Daten kann er dann sehen, wieviel Stunden z.B. von der Kostenstellt der jeweiligen Abteilung abgezogen werden müssen und der Kostenstelle des Betriebsrates zugebucht werden.
Und natürlich ist es in der Regel auch immer so, dass verschiedene BR-Mitglieder unterschiedliche BR-Zeiten im Monat haben.
Gruß Sabine
Erstellt am 11.08.2022 um 09:00 Uhr von Enigmathika
volle Zustimmung, Sabine! ?
Erstellt am 11.08.2022 um 10:02 Uhr von Kjarrigan
Da möchte ich zumindest ergänzen.
Ja der AG - darf die selber - erfassen. Er darf sich also selber notieren oder die Vorgesetzten anweisen, wenn ein BR sich abgemeldet und wieder angemeldet hat.
Der AG kann nicht verlangen, dass der BRV oder der BR ihm z.b. am Monatsende eine Aufstellung zusendet.
Der AG könnte auch verlangen, dass wenn es ein allgemeines (also für alle MA) Erfassungssystem gibt auf welches z.b. Kostenstellen / Projekte etc gebucht werden.ö
Der AG kann aber nicht verlangen, dass nur der BR sich in einem solchen System ab- und wieder anmeldet.
Erstellt am 11.08.2022 um 14:28 Uhr von GabrielBischoff
Wir können Betriebsratszeiten in unserer Zeiterfassung eingeben, weil das auch auf eine andere Kostenstelle geht. Eigentlich recht komfortabel. Es geht dabei nicht um jede Minute für ein Gespräch.
Anmerkung: Die meisten MA müssen eh ihre Zeiten sehr genau erfassen, deshalb ist das kein Unterschied zum normalen Arbeiten. Statt auf "ich telefonier jetzt" geht man halt auch "ich betriebsrate jetzt".
Erstellt am 12.08.2022 um 06:36 Uhr von Meyman
https://www.meyer-koering.de/meldungen/2110/zeiterfassungssysteme-gelten-nicht-fuer-betriebsratsmitglieder