Erstellt am 18.06.2006 um 20:51 Uhr von Kölner
@Gerecht
Bei Einstellungsgesprächen würde ich Euch auch nicht beteiligen!
Dem Kollegen würde ich raten eine Kündigungsschutzklage einzureichen - umgehend. Da hätte er gute Chancen zu bestehen/"was rauszuschlagen".
Ansonsten würde ich umgehend Seminare zum § 99, 100, 101, 102 besuchen. Frei dem Motto: Kündigung oder Einstellungen - was kann ich als BR tun?
Erstellt am 18.06.2006 um 21:44 Uhr von Ramses II
Was ist das denn für ein Rückantwortschein?
Erstellt am 18.06.2006 um 22:15 Uhr von Gerecht
Hallo Ramses II,die Bestätigung des Einschreibenns das dieser ihn auch erhalten hat.
Hallo Kölner,warum würdest du uns bei einem Einstellungsgespräch nicht beteiligen?
Erstellt am 18.06.2006 um 22:23 Uhr von Kölner
Weil der BR bei Einstellungsgesprächen nicht beteiligt werden braucht! Zuviele Köche verderben halt den Brei!
Erstellt am 18.06.2006 um 22:49 Uhr von Gerecht
Das heist auch wenn ein Arbeitsvertrag dinge beinhaltet wie zum Beispiel,auf Anordnung,Arbeitszeiten,überstunden,Stundenkonto.
Dies sind alles dinge die die GL mit dem BR ausgearbeitet und vereinbart hat,
aber diese so nicht in den Verträgen die der AG mit dem AN abschliest und nicht einhält.
Ist da der BR nicht gerfordert bei den Eistellungsgesprächen teil zu nehmen,damit er nicht im nachhinein erst reagieren kann.
Erstellt am 18.06.2006 um 22:55 Uhr von Ramses II
Gerecht,
wer hat denn da an wen ein Einschreiben welchen Inhalts geschickt und warum geht der Rückschein an den BR?
Erstellt am 19.06.2006 um 21:13 Uhr von Gerecht
Hallo Ramses II,die GL hat eine Kündigung per Einschreiben versendet und uns die Kopie des Rückscheins als information
4 Tage später in den Briefkasten geworfen(im nachhinein wurde der BR Informiert).
Der Inhalt ist die Kündigung und geschrieben hat es die GL.
Der AN hat eine Feststellungsklage eingereicht die heute bei der Firma mit der Post Eingegangen ist.
Nun fragt unser AG was man nun tun könne.
Sei mir bitte nícht Böse,ich weis es noch nicht was man da machen kann.
Habe versucht die IG Bau zu erreichen,leider hat mich noch niemand zurückgerufender mir da weiterhelfen kann.
Erstellt am 19.06.2006 um 21:15 Uhr von Kölner
Es wird eine Freude sein, nachher Ramses' Kommentar dazu zu lesen...
Erstellt am 19.06.2006 um 21:19 Uhr von Gerecht
Hallö Köner,wird er mich in der Luft zerreissen?
Erstellt am 19.06.2006 um 21:27 Uhr von Kölner
Er wird zweifeln. Er wird kommentieren. Er wird fragen. Er wird anregen. Er wird sich deutlich formulieren.
Deine Sorgen bräuchten so gross nicht sein, wenn Du mich richtig schriebtest, Gerescht!
;-)
Erstellt am 19.06.2006 um 21:34 Uhr von Gerecht
Entschuldige bitte Kölner!Man sollte nicht schneller Schreiben als man Denken kann(:-
Erstellt am 19.06.2006 um 22:02 Uhr von Ramses II
Da kommt der liebe AG wohl etwas zu spät mit seiner Frage.
Lass mich raten: In Euren Arbeitsverträgen mit befristet Beschäftigten ist vermutlich die Kündigungsmöglichkeit gar nicht vorgesehen?
Der § 102 BetrVG ist dem Arbeitgeber wohl auch nicht bekannt?
§ 612a BGB? Vermutlich nie gehört.
Und die gleichzeitige Übersendung der Kündigungsinfo und der Neueinstellung? Ein Schelm der dabei an § 99 (2) Abs. 3 BetrVG denkt.
Schlimm dass Euer Arbeitgeber offensichtlich überhaupt keine Ahnung davon hat.
Gar nicht gut ist, dass Ihr aber auch so schimmerlos erscheint.
Erstellt am 19.06.2006 um 22:38 Uhr von Gerecht
Hallo Ramses,das unser Wissen noch sehr beschränkt ist hat vermutlich damit zu tun das wir ein noch sehr junger BR sind.Das wir auch keinen Freigstellten haben der sich ausschlieslich mit der BR arbeit bescheftigen kann.
Dazu kommt noch ,und das sage ich nicht gerne das wir 5 BRmg sind und nur einer die sache richtig ernst nimmt.
Ich für meinen teil nehme die BRarbeit für sehr ernst und finde sie sehr wichtig und so sieht es auch der großteil unserer AN sonst hätten sie ihn nicht gewünscht.
Wir das sind 3 von 5 BRmitglieder(2 davon scheiden aus,der eine weil er die Firma wechselt und der andere und das ist traurig durfte austreten bevor der BR ein Enthebungsverfahreren eingeleitet hätte.)
Wir haben für kommenden Mittwoch eine BRsitzung und die Ersatzmitgieder eingeladen damit wir zwei nachrücker in den BR eiberufen können damit wir wieder Beschlussfähig sind.
Erstellt am 19.06.2006 um 22:53 Uhr von Ramses II
Gerecht,
wie lange bist Du denn schon BR und welche Schulungen hast Du bereits besucht?
Erstellt am 19.06.2006 um 23:12 Uhr von Gerecht
Ramses II,bin seid April im BR und auch BRV.
Habe bisher nur einen Grundlehrgang besucht in dem es Hauptsächlich um die Rechten und Pflichten des AG und AN geht.
Dieser wurde durch einen Anwalt für Arbeitsrecht durchgeführt(unabhängig),damit sind wir unseren AG entgegengekommen damit das wie Du schon weißt wir der Firma nicht so Lange fern bleiben und damit der Arbeitsablauf auf den Baustellen nicht zu sehr belastet werden.
Erstellt am 19.06.2006 um 23:20 Uhr von Ramses II
Gerecht,
mich wunderte etwas, dass Du zwar im Prinzip den § 102 BetrVG kennst, aber damit nicht arbeiten kannst.
Ebenso den § 99 BetrVG.
Solch eine "Schnellbleiche" vom Anwalt mag ja ganz praktisch sein um sich erst einmal zu orientieren. Um aber wirklich Betriebsratsarbeit zu machen ist das schlichtweg zu wenig.