Hallo,
ich habe eine kurze Frage zum Thema Zutrittsrecht.
Wer kann mir sagen ob man als Betriebsrat grundsätzlich (per Gesetz)
das Recht auf Zutritt bzw. Zugang in alle Räume/Hallen einer Firma hat,
die nur per Stempelkarte zu erreichen sind. Besteht hier ein Recht auf Freischaltung
eines jeden einzelnen Betriebsrates in alle Räume ?
Ist dies in einem Gesetz verankert oder ist dies reine Freiwilligkeit des
Arbeitsgebers ?
Danke & Grüsse
Klettwink