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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zugangsrecht Betriebsräte - in alle Räume/Hallen einer Firma?

K
klettwink
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine kurze Frage zum Thema Zutrittsrecht. Wer kann mir sagen ob man als Betriebsrat grundsätzlich (per Gesetz) das Recht auf Zutritt bzw. Zugang in alle Räume/Hallen einer Firma hat, die nur per Stempelkarte zu erreichen sind. Besteht hier ein Recht auf Freischaltung eines jeden einzelnen Betriebsrates in alle Räume ? Ist dies in einem Gesetz verankert oder ist dies reine Freiwilligkeit des Arbeitsgebers ? Danke & Grüsse Klettwink

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

02.04.2008 um 15:39 Uhr

Was willst Du? Allgemeinen, uneingeschränkten Zugang? Den müßtest im Rahmen der Aufgaben des BR begründen. Die sehe ich aber nicht unmittelbar.

Zugangsmöglichkeit? Dann nimm die Aufgaben des BR im Rahmen des Arbeitsschutzes in Form von Begehungen war.

D
DonJohnson

02.04.2008 um 19:29 Uhr

Jepp, also Zugang verweigern geht ja eh nciht beim BR! Immerhin seid ihr Vertrauensträger zum "schweigen verdammt" (nicht ganz ernst gemeint).- Aber wann der §79 BetrVG greift, das wißt ihr ja. Solltet ihr eine Betriebsbegehung machen, könnt ihr das nur nach vorherigen Beschluß. Zumindest habe ich das so gelernt - sagt es, sollte ich mich irren - in diesem Beschluß muß dann auch stehen, wieso und wer diese Begehung macht. Zugangsrecht, habt ihr aber dennoch immer wenn ihr es wollt. Wenn man es genau nimmt, widerspricht es der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen AG und BR wenn ihr ihn immer anbetteln müßt, um euren Pflichten nach §80 BetrVG durchführen, oder besser wahrnehmen zu können. Bei Schwierigkeiten den Zugang zu erlangen, könnte man sogar eine Behinderung des Betriebsrates ansehen, was nach §119 BetrVG STRAFBAR ist! Bitte selbst nachlesen. Denke aber daran, dass ein Drohen mit dem 119er verpufft, wenn ihr als Gremium nicht bereit seid, diese Schritte wirklich einzuleiten!!!

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