Unsere Firma hat 4 Betriebe an 4 unterschiedlichen Standorten in Deutschland.
An zweien dieser Standorte gibt es lokale Betriebsräte. Aus diesen zwei lokalen Betriebsräten wurde ein Gesamtbetriebsrat gewählt.
Jetzt die Frage:
Wenn einem Mitarbeiter an einem Standort ohne lokalen Betriebsrat gekündigt wird, ist dann der Gesamtbetriebsrat zuständig?
Bislang sind wir im GBR davon ausgegangen, dass der GBR nur für übergeordnete Dinge, die für alle Mitarbeiter in Deutschland gelten, zuständig ist.