GBR aus einem BR?
GBR besteht aus 2 BR, jeweils ein BR aus jeder der beiden Betriebsstätten. Nun tritt ein BR zurück, kein Ersatzmitglied vorhanden. Ist der eine BR im GBR dann auch zuständig nach § 50 für die dann betriebsratslose Betriebsstätte oder oder gibt es keine Ein-Mann-GBR? Kann der zurücktretende BR noch eine Delegation an den GBR beschließen nach § 50 Betrvg. Gibt es hierzu ordentliche Formulare zum guttenbergen?
Community-Antworten (1)
05.04.2013 um 13:50 Uhr
Der BR, der unter "Personalmangel" leidet und daher Neuwahlen veranlassen muss, bleibt ja noch im Amt. Handelt es sich um ein 1-Mann BR?
Im Übrigen wäre ein GBR in einem Betrieb ohne BR nur für die Aufgaben zuständig, die ihm als GBR zustehen. Er kann nicht so ohne weiteres Aufgaben des fehlenden BR übernehmen. Beauftragung - o.k. - im Rahmen der Möglichkeiten; Formulare dazu gibt es meines Wissens nicht.
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