Erstellt am 05.04.2013 um 11:50 Uhr von gironimo
Der BR, der unter "Personalmangel" leidet und daher Neuwahlen veranlassen muss, bleibt ja noch im Amt. Handelt es sich um ein 1-Mann BR?
Im Übrigen wäre ein GBR in einem Betrieb ohne BR nur für die Aufgaben zuständig, die ihm als GBR zustehen. Er kann nicht so ohne weiteres Aufgaben des fehlenden BR übernehmen.
Beauftragung - o.k. - im Rahmen der Möglichkeiten; Formulare dazu gibt es meines Wissens nicht.