BR oder GBR ?
Guten Morgen,
brauche mal wieder die Hilfe der Spezialisten zu folgender Frage:
wir sind eine Firma mit 10 Niederlassungen in Deutschland. 3 davon haben einen Betriebsrat.
Nun kam es aus Gründen der "Optimierung" zu ca. 12 Entlassungen auf Managerebene, allerdings sollen auch 3 Sachbearbeiter aus unterschiedlichen Niederlassungen entlassen werden. Wir haben eine Personalabteilung zentral in einer Niederalssung, die für alle Kollegen zuständig ist. Kann hier, zumindest für die Sachbearbeiter, einer der BRs oder der GBR eingreifen ?
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe.
Community-Antworten (3)
28.01.2014 um 10:12 Uhr
Wenn in der NL des Sachbearbeiters ein BR existiert, dann ist das seine Aufgabe, in die Spur zu gehen, egal wo die Personalabteilung ihren Sitz hat. Gibt allerdings keinen BR, dann muss sich der Kollege selbst kümmern (Kündigungsschutzklage etc ...). Ein GBR ist nicht dafür zuständig.
28.01.2014 um 10:24 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann lag ich ja leider mit meiner Vermutung richtig. Die Entlassungen sind natürlich in Niederlassungen ausgesprochen worden, die sich leider bis dato nicht darum gekümmert haben, einen BR zu installieren.
28.01.2014 um 10:33 Uhr
Das ist für den AG der leichteste Weg. Zur Not wird dann eben ein anderer umgesetzt, wieder aus einem BR-losen Betrieb. Da könnt ihr den Betroffenen nur noch raten, was zu tun ist und viel Glück wünschen.
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