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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GBVs bei Auflösung vom BR und GBR

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zuckerpuffel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich habe eine Frage zum Thema GBVs. Wir haben 2 Niederlassungen und je Niederlassung einen örtlichen BR. Nun ist es durchaus möglich, dass sich der BR an unserer zweiten Niederlassung sich auslösen wird aus verschiedenen Gründen. Es werden dann auch Neuwahlen eingeleitet. Was passiert aber, wenn es keinen BR mehr geben sollte, mit den GBVs? Bleibt ihre Gültigkeit erhalten? Müssen für unseren Standort ggf eigene BVs abgeschlossen werden? Es würde dann auch keinen GBR mehr geben. Ich hoffe, es weiß jemand Rat.

1.01001

Community-Antworten (1)

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ickederdicke

24.09.2014 um 09:05 Uhr

Übergangsmandat GBR nach 21a BetrVG

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