GBVs bei Auflösung vom BR und GBR
Hallo! Ich habe eine Frage zum Thema GBVs. Wir haben 2 Niederlassungen und je Niederlassung einen örtlichen BR. Nun ist es durchaus möglich, dass sich der BR an unserer zweiten Niederlassung sich auslösen wird aus verschiedenen Gründen. Es werden dann auch Neuwahlen eingeleitet. Was passiert aber, wenn es keinen BR mehr geben sollte, mit den GBVs? Bleibt ihre Gültigkeit erhalten? Müssen für unseren Standort ggf eigene BVs abgeschlossen werden? Es würde dann auch keinen GBR mehr geben. Ich hoffe, es weiß jemand Rat.
Community-Antworten (1)
24.09.2014 um 09:05 Uhr
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