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Betriebsärztliche Untersuchung - ist das Arbeitszeit?

W
Wind
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, der AG führt bei uns in der Firma eine betriebsärztliche Untersuchung durch. Die Termine sind zeitlich so gelegt worden, das dadurch die Baustellen vorübergehend verlassen werden müssen(incl. An- und Abfahrtzeit). Dieses ist doch alles bezahlte Arbeitszeit oder kann der AG auf Urlaub oder "Überstunden nehmen" bestehen ?! Dank euch Allen!!!

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Community-Antworten (2)

P
packer

30.11.2005 um 20:56 Uhr

hi wind,

find ich nichts zu. ist denn diese untersuchung vom arbeitgeber angeordnet, d.h. jeder muß dort hin? gibt es die option diese untesuchung auch beim eigenen hausarzt machen zu lassen? ist es vom AG mit anwesenheit angeordnet, ist mit sicherheit das in der arbeitszeit auch abgedeckt. bei einem freiwilligen check wäre das etwas anderes. dazu braucht ihr aber mehr infos, was genau das denn sein soll... ach ja, folgendes noch:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei einer Arbeitsverhinderung Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts, wenn sie unverschuldet für eine nicht erhebliche Zeit durch einen in ihrer Person liegenden Grund nicht arbeiten können (§616 BGB). Eine solche bezahlte Freistellung für kurze Zeit gibt es zum Beispiel bei Krankheitsfällen in der Familie, soweit Arbeitnehmer/innen die erkrankten Angehörigen für einige Tage pflegen müssen. Unzumutbar ist die Arbeitsleistung auch bei besonderen Familienfesten (z.B. eigene Hochzeit) und beim Tod naher Angehöriger. Eine bezahlte Freistellung kann sogar für einen nicht verschiebbaren Arztbesuch während der Arbeitszeit beansprucht werden. In der Praxis sind solche Freistellungsansprüche oft durch Tarifvertrag abschließend geregelt.

http://www.bmwi.de/Navigation/Beruf-und-Karriere/Teilzeit/Rund-um-das-Gesetz/hintergrund-und-analysen,did=25974.html

gruß, packer

V
viktor

01.12.2005 um 10:35 Uhr

Ich würde sagen, hier gilt u.a. der § 11 ArbSchG. Und Kosten, die aus dem ArbSchG entstehen trägt der Arbeitgeber ( § 3 Abs 3 ArbSchG ). Daraus folgert, dass auch der Arbeitsausfall vom AG zu tragen ist.

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