Ich hätte mal eine Frage in Sachen "Betriebsärztliche Untersuchung".

Bei uns kommt einmal im Jahr der Betriebsarzt und es werden jährlich verschiedenste Themen behandelt (Augen, Rücken, Herz etc.), kommen können alle Angestellten.

Mich würde nun interessieren in welchen Gesetzestexten ich bzgl. dieser Untersuchung nachlesen kann, insbesondere geht es mir um die Anrechnung und Vergütung der Wegezeiten der Angestellten, welche aus anderen Geschäftsstellen kommen (max. 30 Minuten entfernt).

Vielen Dank schonmal vorab :-)