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Großes Gesundheitszeugniss - Zeit für die Untersuchung als Arbeitszeit ?

J
jocke
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns ist ein junger Mann zum BsJ eingestellt worden , nun mußte er auf verlangen des Arbeitgebers ein großes Gesundheitszeugnis beim Kreisgesundheitsamt machen. Ist die Zeit für die Untersuchung als Arbeitszeit zu werten oder nicht? Die Vorgesetzte meint, dass die Zeit nicht zur Arbeitszeit angerechnet wird?

Ich finde, dass es Arbeitszeit ist.

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

18.12.2009 um 13:57 Uhr

jocke, wenn es zur AZ gerechnet würde, würde dann Mehrarbeit entstehen?

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