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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Besuch beim Betriebsarzt Arbeitszeit?

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Frank34
Jun 2021 bearbeitet

Eine unserer Koleginnen wird vom Arbeitgeber aufgeforfert sich einer Untersucheung bei unserem Betriebsarzt zu unterziehen. Zählt der Besuch beim Betriebsarzt als Arbeitszeit?

12.12207

Community-Antworten (7)

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DonJohnson

03.09.2008 um 19:07 Uhr

die Infos sind ein wenig knapp. Weshalb wurde sie dort hin geschickt - das kann ziemlich entscheidend sein. Wenn sie z.B. einen Arbeitsunfall hatte und wird hingeschickt, ist es Arbeitszeit. Wenn sie z.B. auffällig wurde wegen Alkoholmissbrauch und eine BV dieses möglicher Weise z.B. regelt, ist es keine Arbeitszeit. Also kleines Beispiel. Frau Meier richt aus dem Mund nach Alkohol und torkelt. Dann könnte sie nach Hause geschickt werden und müßte Urlaub oder wie auch immer dafür nehmen. Wenn z.B. in einer BV geregelt ist, dass sie dann zum Betriebsarzt muß und schon dieser Weg bzw die Zeit keine Arbeitszeit ist, dann ist das halt so. Bevor hier also genauere Aussagen getroffen werden können, sind weitere Infos sinnvoll!

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frank34

03.09.2008 um 20:04 Uhr

Die Kollegin fehlte in den letzten Jahren häufig krankheitsbedingt und soll deswegen zu einer Untersucheung des Betriebsarztes.

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DonJohnson

03.09.2008 um 20:42 Uhr

Na und? Jeder kann sich den Arzt selbst aussuchen. Der Betriebsarzt ist kein Amtsarzt. Oder ist das eine "normale" Routieneuntersuchung, die jeder AN machen muß - wie z.B. im Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen? Die Infos sind echt dürftig. Der AG weiß doch eh nciht warum sie AU war.

P
Poseidon

04.09.2008 um 12:21 Uhr

@ DJ

wenn ein MA häufig krank ist, kann es durchaus sein das der AG sie zum Betriebsarzt schickt weil er wissen will ob es sich evtl um eine Berufserkrankung handelt. Es kann ja sein das die MA mit gefährlichen Stoffen umgehen und das muß man im Zuge des Arbeitsschutzes schließlich klären. @ Frank34 wenn der AG diese Untersuchung verlangt muß er selbstverständlich dafür zahlen will sagen ja die Zeit ist Arbeitszeit.

MfG

Poseidon

M
Martinb

11.06.2021 um 12:05 Uhr

Hallo, Sie wurde nicht geschickt sondern hat selbst um diesen Termin beim BA gebeten. MFG Martin

M
Moreno

11.06.2021 um 14:53 Uhr

Martinb meinst Du das interessiert noch jemanden nach 13 Jahren?

C
celestro

11.06.2021 um 15:53 Uhr

zumal die Aussage völliger Unsinn ist.

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