Erstellt am 25.11.2005 um 13:45 Uhr von Fayence
Hallo Josch,
dazu meine Meinung!
Eure geplante Vorgehensweise ist für mich als BR-Mitglied absolut indiskutabel.
Ihr könnt Euch als BR doch nicht vor den Karren des AG spannen, um einen Kollegen des Diebstahls zu überführen. Wie soll denn dann die Argumentation im Fall einer Anhörung bzgl. Kündigung aussehen?
Es muss doch möglich sein, dass der Bäcker seine Ware erst dann angeliefert, wenn diese auch angenommen werden kann. Darauf würde ich hinwirken!
Gruß Fayence
Erstellt am 25.11.2005 um 14:00 Uhr von Jack Sack
Hallo Josch,
bin auch der meinung von Fayence. Das etwas unternommen werden sollte, ok. Aber daß der BR-Vorsitzende hier den "Wachhund" spielt ist eigentlich undenkbar. Es sollte doch die Möglichkeit geben - wenn der Bäcker nicht anders liefern kann - die Ware dann für eine halbe Stunde irgendwie einzuschliessen, bis Eure "Kantinenfrau" kommt. Das würde ich mit der GL in einem Gespräch klären.
Gruß Jack Sack
Erstellt am 25.11.2005 um 15:09 Uhr von edelweis
Hallo Josch,
ich schließe mich weitgehend meinen Vorrednern an. Kameradendiebstahl oder DIebstahl ist nicht zu verharmlosen, aber der BR kann nicht den "Polizisten" für den AG spielen.Der Vorschlag von Jack mit dem Verschließen ist doch gut und sollte machbar sein. Als weiblicher BR bin ich vielleicht zu mitleidig und werde jetzt belächelt. Aber wenn der Kollege Essen stiehlt, geht es ihm vielleicht nur sehr schlecht und er hat Hunger. Wenn schon spionieren dannn vielleicht, um zu helfen? Schönes WE
Edelweis
Erstellt am 26.11.2005 um 00:01 Uhr von Ramses II
Die Foredrung dass die Brötchen weggeschlossen werden sollen halte ich für überzogen.
Es muss in einem Betrieb doch möglich sein Dinge abzustellen ohne dass diese gestohlen werden.
Meines Erachtens wäre hier der erste Schritt den ein BR machen sollte eine Veröffentlichung zu diesem Thema mit dem Hinweis dass auch der Diebstahl geringwertiger Güter ein wichtiger Kündigungsgrund ist. Dazu kann man dann das "Brötchenurteil" anfügen.
Vielleicht mit dem abschliessenden Satz dass im Falle der fortgesetzten Diebstähle der BR sich Ermittlungen des Arbeitgebers nicht widersetzen wird.