Erstellt am 13.07.2013 um 08:18 Uhr von gironimo
Naja - kann er. Im Verdachtsfall kann der AG einen Detektiv beauftragen. Sollen Detektive als Dauerzustand zur Mitarbeiterüberwachung eingesetzt werden, käme hier zwar die Mitbestimmung zum Zuge; in der Praxis tut der AG es aber dann, wenn er den dringenden Verdacht hat ....