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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Diebstahl

A
AkteX
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Detektiv einfach so auch die Mitarbeiter beschatten?

1.27201

Community-Antworten (1)

G
gironimo

13.07.2013 um 10:18 Uhr

Naja - kann er. Im Verdachtsfall kann der AG einen Detektiv beauftragen. Sollen Detektive als Dauerzustand zur Mitarbeiterüberwachung eingesetzt werden, käme hier zwar die Mitbestimmung zum Zuge; in der Praxis tut der AG es aber dann, wenn er den dringenden Verdacht hat ....

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