Sehr geehrte BR- Kollegen,

ich hatte vor einigen Tagen folgenden Fall:
Ein langjähriger Arbeitskollege ist in den Verdacht geraten, das er etwas geklaut haben könnte.
Als BRV hatte ich mir die Videoaufnahmen angeschaut und wir konnte aus diverse Handlungen nicht so recht schlau werden und schalteten die Geschäftsleitung ein.
Diese präsentierte die Videoaufnahmen dem verdächtigen Kollegen.

Nun stellte sich daraufhin heraus, das es für seine Handlungen eine Erklärung gab und dem Kollegen wurde nun doch nicht gekündigt.

Ein paar Tage später ist nun die Geschäftsleitung auf mich herangetreten und möchte nun eine neue BV erstellen.
Hier soll drin stehen, das die Geschäftsleitung bei einem Verdacht sich als erstes das Video anschauen darf und wenn sich der Verdacht erhärten sollte, d.h. einem Mitarbeiter würde wegen Diebstahl gekündigt werden, erst dann den BR informieren wolle.
Dies möchte die GL gerne, da bei Verdachtsfällen, nicht so viele Mitglieder Bescheid wissen sollten.
Bei jedem Verdachtsfall bleibt oft ein fader Beigeschmack.

Ist dies so Rechtens?
Oder MUSS uns mit ins Boot holen, auch nur beim einem Verdachtsfall?
Habt Ihr ein Gesetzestext für mich?

Bitte um Hilfe.

Vilen Dank.

Gruss Hansen