@DerAusenseiter,
nun muss ich ja eigentlich gar nicht mehr antworten ;-)), aber wenn Du hier noch einmal etwas fragen möchtest, dann geh bitte nach der Eingangsfrage auf "Neue Antwort" und ergänz nicht Deine Frage, dass verwirrt.
Die Beschäftigten haben natürlich das Recht, zu erfahren, ob es dazu überhaupt eine Betriebsvereinbarung gibt, oder ob der BR irgend einem Antrag des AG einfach zugestimmt hat.
Sollte es der Fall sein, dass es hierzu keine BV gibt, welche dann eigentlich regeln sollte, wo Kameras aufgehängt werden dürfen, was von den Aufzeichnungen wofür ausgewertet werden darf, wie lange die Aufzeichnungen gespeichert oder aufbewahrt werden dürfen, etc., etc., dann könntet Ihr mal ein "Unmutsgespräch" mit dem BR führen, z.B. auf diesem Wege (weil Du ja von "wir Arbeiter" sprichst, vermute ich jetzt mal eine größere Gruppe)
§ 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
(3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen.
Ihr könnt natürlich auch in einem kleineren Kreis mit dem BR mal sprechen. Fragen und reden nützt ja manchmal ;-)) Schließlich ist der BR Eure Interessenvertretung und wenn Ihr den Eindruck habt, dass er Eure Interessen nicht oder nicht gut vertritt, dann müßt Ihr das auch sagen, sonst kann sich ja nichts bessern. Vielleicht gewinnt Ihr aber auch ein ganz anderes Bild von der "Überwachung", wenn Ihr Einzelheiten dazu wißt.