Erstellt am 13.05.2015 um 07:11 Uhr von Hoppel
@ Fußball
Falls dieser "Diebstahl" Konsequenzen haben wird = Kündigung, bekommt Ihr Eure Informationen im Rahmen der Anhörung.
Außerdem steht es der Kollegin frei, sich vertrauensvoll an den BR zu wenden!
Und einem BR steht es frei beim AG nachzufragen, ob es stimmt, dass die Kollegin K.Lau des Diebstahls überführt worden ist. Dann kann man auch nachhaken, wie denn der AG seine Erkenntnis gewonnen hat und welche Konsequenzen ggf. gezogen werden sollen.
Erstellt am 13.05.2015 um 07:11 Uhr von Mattes
Guten Morgen,
Wir hatten auch mal einen Fall von angeblichen Diebstahl.
Wir haben natürlich mit allen betroffenen gesprochen und auch die angeblichen Beweisvideos gesichtet. Darauf konnte man aber nur sehen, das der MA sich das verschwundene Teil nur einmal angesehen hat. Und als am nächsten Tag die Kameras wieder angingen war das Teil weg. Also kein eindeutiger Beweis. Wir haben der Kündigung mit der Begründung widersprochen, das es keine Beweise für die Schuld gibt und die Sache zu undurchsichtig ist. Der MA hat vor Gericht gewonnen und die Firma musste Ihn mit Einigung erst mal weiter beschäftigen.
Ich nehme an, das es bei euch jetzt um eine fristlose Kündigung geht?
Erstellt am 13.05.2015 um 07:48 Uhr von gironimo
Als BR würde ich erst einmal gar nichts einfordern. Man kann ja im Interesse der Kollegin hoffen, dass die Anhörung zur fristlosen Kündigung möglicher Weise fehlerhaft ist.
Wenn es natürlich erst einmal auf dem Tisch ist, wäre zu diskutieren, was der AG dazu beisteuern kann, dass Diebstähle vermieden werden können (ganz wird es ja nie gehen - oft wird es den Menschen aber auch zu leicht gemacht.
Falls es zur Anhörung des BR nach § 102 BetrVG kommt - denkt an die Abwägung der "Umstände im Einzelfall"
Erstellt am 13.05.2015 um 09:58 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"oft wird es den Menschen aber auch zu leicht gemacht."
Eine merkwürdige Einstellung!
Erstellt am 13.05.2015 um 13:32 Uhr von wölfchen
. . . ein BR besteht nicht aus Kriminalisten und er hat auch keine Untersuchungsbefugnis. Im Falle von Diebstahl wäre ich deshalb, auch wenn es noch so eindeutig aussehen mag, äußerst vorsichtig, denn es hat auch schon untergeschobene "Beweise" gegeben.
Hat man dann zugestimmt, entfällt der Weiterbeschäftigungsanspruch des MA, auch wenn sich im Nachhinein die Unschuld noch herausstellen sollte.
Deshalb sollte man die Beurteilung der dargelegten Situation ruhig den Arbeitsrichtern überlassen.
Für den Fall, dass man eigentlich von der Schuld überzeugt ist, bzw. keine triftigen Gegenargumente hat, gibt es eine hübsche Formulierung: "auf Grund der Darstellung sieht der BR keine hinreichenden Gründe der Entlassung zu widersprechen" (signalisiert dem Richter, dass man evtl. gern widersprochen hätte, aber eben keine Entlastungsgründe hat)
Oder man lässt ganz einfach die Frist zum Widerspruch verstreichen.
Zustimmen würde ich nie . . .
Erstellt am 13.05.2015 um 13:56 Uhr von moreno
@Wölfchen hier geht's aber sicherlich um eine außerordentliche Kündigung ;-)
Erstellt am 13.05.2015 um 21:23 Uhr von fußball
Danke für eure Nachrichten . Der Fall hat sich heute in der BR Sitzung geklärt und leider hat die Betroffene ihre Fehler eingestanden
Erstellt am 14.05.2015 um 07:24 Uhr von Hoppel
@ fußball
"leider hat die Betroffene ihre Fehler eingestanden"
Was daran bedauerlich sein soll, ist mir ein Rätsel ...