Erstellt am 22.11.2005 um 13:53 Uhr von viktor
Ihr solltet den Arbeitgeber unter deutlichen Hinweis auf den § 23 Abs 3 BetrVG an seine Pflichten erinnern. Reagiert er nicht, würde ich beschließen das Arbeitsgericht anzurufen und hierzu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen.
Erstellt am 02.12.2005 um 09:43 Uhr von cyberpatch
Im Gesetz steht ausdrücklich "sollen" und sollen heißt nicht müssen. Die Geschäftsführung wird schon wissen warum sie mit Ihnen nicht reden will.
Erstellt am 02.12.2005 um 10:02 Uhr von viktor
Hallo Cyberpatch (hatten Sie nicht kürzlich einen aderen Nick-Name?). Da empfehle ich doch einen Blick in die Literatur (Kommentare zum BetrVG)
Hallo H. Braun,
vielleicht könnt Ihr auch folgenden Weg gehen:
1. Ihr fordert den AG zu Verhandlungen zu einem Thema aus dem § 87 BetrVG auf, das bei Euch einen Regelungsbedarf darstellt und fordert den Abschluss einer Betriebsvereinbarung.
2. Reagiert der AG nicht, fordert ihr ihn ultimativ zu Verhandlungen auf und droht mit der Einberufung der Einigungsstelle.
3. Reagiert der AG erneut nicht, erklärt Ihr (per Beschluss) die Verhandlungen für gescheitert und ruft die Einigungsstelle an. Ihr fordert den AG auf, sich mit Euch über die Einigungsstelle (bis zum ....) zu einigen.
4. Wieder keine Reaktion: Einigungsstelle vom Arbeitsgericht einsetzen lassen.
Einigungstellen kosten dem AG und werden daher nicht gerne gesehen. Die drohende Einigungsstelle beflügelt oft dazu, nun doch zu verhandeln; oder führt zumindest oft zur Erkenntnis danach, das interne Verhandlungen mit dem BR preiswerter und meist besser sind.
Zum Verfahren rund um die Einigungsstelle holt Ihr Euch am Besten Rat und Hilfe bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt.
Erstellt am 02.12.2005 um 10:36 Uhr von Kölner
Als jahrelanger "Teilnehmer" einiger Einigungsstellen, erscheint mir noch eine Bemerkung dazu wichtig:
Die Einrichtung einer Einigungsstelle ist auch oft/immer eine Bankrotterklärung der Führungsstrukturen der Firma - leider dann auch der des Betriebsrates!