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Mitbestimmung des BR bei der monatlichen Berechnung der Gehälter?

T
Tom62
Sep 2020 bearbeitet

Hallo mal wieder nach längerer Zeit.

Seitdem unser Finanzmitarbeiter im Februar gekündigt wurde und diese Stelle bis heute nicht neu besetzt worden ist, haben wir die (mittlerweile unerträgliche) Situation, dass unsere GF unsere Gehälter jeden Monat mit Hilfe der Datev-Hotline am Telefon erstellt und am Ende überweist.

Dies läuft seit März so und wir befinden uns zudem seit Mai in Kurzarbeit, was natürlich die Berechnung der Gehälter nochmal erschwert hat.

Wie Ihr Euch sicher vorstellen könnt, sind alle Mitarbeiter/-innen unsicher, ob ihre monatlichen Gehälter überhaupt korrekt berechnet wurden. Und tatsächlich hatten wir schon mehrere falsch berechnete Gehältern von Kolleg/-innen und im Fall vom April war es sogar so, dass die GF unsere Gehaltsanpassungen von 2,4% nicht berücksichtigt hatte. Auch hier mussten wieder Nachberechnungen erfolgen.

Weitere Kolleg/-innen können ihre Abrechnungen nicht nachvollziehen - vor allem wenn sie in einem Monat Urlaub hatten, wo ja für diesen Urlaubszeitraum auch kein KA-Geld berechnet werden darf, sondern der volle Lohn.

Alles in Allem ist diese Situation sehr unbefriedigend und die MA haben mich nun gebeten, der GF mitzuteilen, dass sie möchten, dass all unsere Gehaltsabrechnungen ab März 2020 von einem unabhängigen Spezialisten (Steuerberater, Finanzfachkraft etc.) überprüft werden, um sicher zu sein, dass alles korrekt ist.

Nun zu meiner Frage: In § 87 Abs. 1 Nr. 10 + 4 BetrVG geht es ja um die Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung. Bei uns wäre es auch eine echte Mitbestimmung, da wir keinem Tarifvertrag unterliegen.

Aber ich finde in den Texten/Kommentaren zum o.g. Paragraphen keinen Hinweis auf unsere Situation... also ob ich auch in der Mitbestimmung bin, wenn die GF unsere Gehälter immer über die Datev-Hotline erstellt und wenn es hierbei schon mehrfach und bei einigen Mitarbeiter/-innen immer wieder Nachberechnungen geben mußte.

Welche Argumentation würdet Ihr mir empfehlen für mein geplantes Gespräch mit der GF?

Danke und Gruß, Tom

411011

Community-Antworten (11)

C
Catweazle

03.09.2020 um 16:09 Uhr

Eine Mitbestimmung ob und wie der Arbeitgeber die Lohnabrechnungen berechnet gibt es nicht. Eher ergibt sich die Mitbestimmung aus dem Zeitpunkt der Zahlung. Wenn regelmäßig Nachzahlungen wegen fehlerhafter Abrechnungen sollte der BR aktiv werden.

T
Tom62

03.09.2020 um 16:24 Uhr

OK und danke.

Wenn ich dann im BR-Gespräch mit der GF in der kommenden Woche aktiv werde und das Thema anspreche. Kann ich mich dann dennoch auf § 87 Abs. 1 beziehen oder würde das dann nicht passen?

LG Tom

C
Catweazle

03.09.2020 um 16:53 Uhr

§ 87 Abs. 1 4. Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte

T
Tom62

03.09.2020 um 17:19 Uhr

...ja, so hatte ich es ja ganz oben auch schon vermutet.

Danke für die Antwort.

LG Tom

G
ganther

03.09.2020 um 18:37 Uhr

bei der Berechnung selbst besteht kein Mitbestimmungsrecht. Das ergibt sich ja aus den Gesetzen und Verordnungen. Einen Steuerberater als Berater sehe ich so auch nicht. Jeder MA hat nach § 82 BetrVG individuelle Ansprüche gegen den AG. Diese Möglichkeiten sollte er aber auch nutzen, gerade wenn es da Unklarheiten gibt.

K
kratzbürste

03.09.2020 um 21:15 Uhr

Schon eher ergibt sich eine Mitbestimmung aus § 87 I 6 BetrVG, da ja IT-Technik zum Einsatz kommt; und zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit andere als zuvor.

C
Catweazle

03.09.2020 um 22:42 Uhr

Mit der IT-Technik muss aber eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle möglich sein. Mit einem Lohnabrechnungsprogramm eher nicht. Eine Mitbestimmung deshalb halte ich für unwahrscheinlich, besonders wenn der Geschäftsführer selbst damit arbeitet.

P
paula

04.09.2020 um 16:14 Uhr

"Schon eher ergibt sich eine Mitbestimmung aus § 87 I 6 BetrVG, da ja IT-Technik zum Einsatz kommt; und zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit andere als zuvor." warum? Der AG nutzt Datev und an dem System ändert sich doch nichts (höchstens der GF ist im Berechtigungskonzept nicht vorgesehen). Er rechnet nur falsch ab... oder auch nicht

A
AlterMann

04.09.2020 um 23:23 Uhr

Die Rechtsgrundlage bietet § 82 Abs.2 BetrVG: "Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird." Bei der Berechnung über eine Hotline wird der AG kaum in der Lage sein, die geforderten Erläuterungen zu geben. Das ist erst einmal die Sache jeden einzelnen AN. Aber bei diesem kollektiven Sachverhalt würde ich dem BR empfehlen, einen RA hinzuzuziehen. Außerdem könnt Ihr natürlich am laufenden Band solche Erläuterungen einfordern. Solche Gespräche sind Arbeitszeit für den AN und das begleitende BRM ...

T
Tom62

23.09.2020 um 16:13 Uhr

Ich beziehe mich nochmal auf dieses Thema.

Es ist nun so gelaufen, dass fast die komplette Belegschaft sich ja dazu entschlossen hat, die GF zu bitten, alle Gehälter ab März 2020 durch einen Lohnbuchhalter (etc.) prüfen zu lassen. Dies habe ich im BR-Gespräch der GF mitgeteilt (in Beisein ihres Stellvertreters). Sie ist darauf überhaupt nicht eingegangen, sondern hat lediglich erwähnt, dass sie die Berechnung der Gehälter in einer unserer nächsten Teamsitzungen erläutern werde.

Einige Tage später jedoch erhielten alle Mitarbeiter/-innen eine Rundmail der GF, in der sie die Berechnung der Gehälter beschrieben hat. Natürlich ist hierdurch keine Erläuterung im Einzelfall erfolgt, wie es ja wohl der § 87 Abs. 2 BetrVG vorsieht...

Kann ich - bzw. kann die Belegschaft - von der GF verlangen, dass sie jedem Einzelnen Mitarbeiter/-in seine Gehaltsabrechnungen erklärt? Oder gar, dass - wie ja vom Großteil der Belegschaft gewünscht - alle Gehaltsabrechnungen nochmal extern geprüft werden?

Danke und schöne Grüße, Tom

C
Catweazle

23.09.2020 um 16:46 Uhr

Die Antworten hast du schon bekommen. Der BR hat hier nichts mitzubestimmen.

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