Erstellt am 13.03.2008 um 09:28 Uhr von BRV4U
Hallo Tresor,
was steht denn in dem TV? Ab wann hat der Geltung?
Wenn da nichts fixiert ist würde ich das als TOP auf die nächste BR-Sitzung bringen, einen Beschluss fassen und dem AG eine Frist setzen. Im Voraus sollte er euch den derzeitigen Stand der Dinge mitteilen.
Viel Glück!!
Erstellt am 13.03.2008 um 09:42 Uhr von Tresor
Seit einem Jahr sind alle geltenden TV`s anerkannt.
Bedeutet also, dass alles das durch TV geregelt ist bei uns Wirkung hat. Die rechtliche Lage ist hier eindeutig!
Aber AG trödelt bei der Umsetzung!
Er muss z.B. für alle Mitarbeiter die älter als 54 sind einen Mindestverdienst nach MTV ausrechnen und mitteilen.
Ausserdem eine Liste an BR, welche MA von der Regelung betroffen sind.
Macht er aber nicht, sondern vertröstet immer nur. (Lohnbüro hat zuviel Arbeit, ist in Bearbeitung etc.)
Also wie können wir dem AG auf die Füsse treten??
Erstellt am 13.03.2008 um 10:07 Uhr von Barbara
Hallo,
§ 80 Abs.1 Pkt.1 BetrVG
- Das Thema auf die Tagesordnung setzen. Info´s sammeln.
- den Arbeitgeber(AG) schriftlich zur Umsetzung des TV auffordern(genau formulieren).
Frist setzen. Darauf hinweisen, dass im Falle der Nichteinhaltung der Frist ,ein Anwalt mit der Durchsetzung eure Rechte beauftragt wird.
Infos anfordern ( z.B. Liste der MA die betroffen sind ua.)
- alle Mitarbeiter informieren, was ihr vorhabt ( Aushang)
- Falls der AG die frist nicht einhält. Anwalt aussuchen.Das Thema auf die Tagesordnung. ( Kein Formfehler machen) Beschlussfassen: der BR hat in seiner Sitzung am... beschlossen den Anwalt Recht aus Rechthausen ... ( Der Anwalt wird euch schon beraten wie der Beschluss aussehen soll)
- Den AG schriftlich über die Beschlussfassung informieren.
- Den Rest macht der Anwalt.
So würde ich es machen.
Erstellt am 13.03.2008 um 10:52 Uhr von Tresor
@Barbara
Danke! Endlich mal ne gscheite Antwort!
Erstellt am 13.03.2008 um 20:48 Uhr von paula
aus § 80 BetrVG einen Anspruch abzuleiten halte ich ja für gewagt. Vieles werden MA individualrechtlich einklagen müssen...
Erstellt am 07.04.2008 um 20:41 Uhr von jotim
Ich halte den Weg der individuellen Forderungsklage beim Arbeitsgericht für die effektivste Lösung. Zum einen kann der BR da durchaus etwas "helfen" und ggf. dem Rechtsbeistand bzw. Rechtsanwalt als Zeuge und evtl. auch mit Beweismitteln hilfreich sein. Andererseits ist so ein Verfahren für die Arbeitgeberseite unangenehm (weil teuer). Das Risiko für den klagenden Mitarbeiter ist als gering einzustufen. Jedoch empfehle ich bald mal Kontakt mit der tarifschließenden Gewerkschaft (hier wohl IGM oder CGM) aufzunehmen, da die ja auch an der Anwendung/Einhaltung ihres TV interessiert sein sollten.
Erstellt am 07.04.2008 um 21:22 Uhr von Lotte
Barbara,
glaube kaum, dass Dein angezeigter Weg umsetzbar ist. Der BR kann leider bei Verstößen im Sinne des § 80 BetrVG kein eigenes Klagerecht ausüben. (siehe Paula)
Tresor,
unabhängig vom Individualrecht könnte natürlich die Gewerkschaft klagen. Weiß diese Bescheid?