Erstellt am 17.11.2005 um 15:35 Uhr von viktor
Das sind genau die Leute, die dafür sorgen, dass die Arbeitsdichte immer größer wird und die Arbeitgeberseite (wenn auch nicht bei Euch) immer stärker längere Arbeitszeiten und weniger freie Tage fordern. Die Arbeitnehmerschaft gibt ihnen ja recht.
Ihr solltet mit Eurer Geschäftsleitung nicht nur besprechen, wie sie die Urlaubsgewährung gestalten will, sondern auch was mit den befürchteten Arbeitsbergen wird.
Auch wenn man die Kuh nicht zum Wassertrog tragen sollte - ich würde im Interesse der Allgemeinheit und der Kollegen schon darauf bestehen, dass der Urlaub genommen wird; der AG trägt die Verantwortung der Umsetzung.
Erstellt am 17.11.2005 um 16:07 Uhr von packer
es gibt auch nur ganz bestimmte situationen in denen der urlaub nicht genommen werden kann. z.b. bei fristlosen kündigungen oder bei urlaub vor arbeitsende, wenn derjenige dann krank wird...
gruß,
packer
ach ja, wie sind denn die betrieblichen gründe bei euch, daß der urlaub bis ende märz genommen werden kann??? das ist nur mit betr. gründen möglich oder wenn es in der person des an liegt!!!
Erstellt am 17.11.2005 um 16:31 Uhr von KaTe
Hi packer,
bei mir wird auch die große Ausnahme gemacht, weil ich in diesem Jahr einige Monate krank war, dann Eingliederung gemacht habe und nicht wieder wochenlang am Stück weg sein wollte.
Bis 31.3.06 muss aber alles weg sein.
Viele Grüße
KaTe
Erstellt am 17.11.2005 um 16:35 Uhr von niels
Wir haben eine Betriebsvereinbarung, dass der Resturlaub bi 31.03 des Folgejahres mit geschleppt werden kann. Wir werden die Leute also mit aller macht in den Urlaub drängen, damti unsrre Chefin mal kapiert, dass sie mehr Leute beschäftigen muss.
Grüße
Erstellt am 17.11.2005 um 16:51 Uhr von KaTe
Tja, bei uns ist das leider nicht so. Da ist unser Pers.Leiter ganz streng. BV gibt es auch nicht (noch nicht). Ständig gibt es irgendwelche Diskissionen.
Ist schon richtig, dass ihr die Leute drängt, ihren Urlaub zu nehmen. Ansonsten könnten sie ja gleich auf 10 Tage verzichten. Verstehe sowieso nicht, was das soll. Man soll doch nehmen, was einem zusteht.
Gruß
KaTe
Erstellt am 17.11.2005 um 18:05 Uhr von packer
lest euch bitte mal das bug durch!
und macht schleunigst eine bv zum thema urlaub´. bis wann er genommen werden muß steht im gesétz, wann er noch mitgeschleppt werden kann, da halte ich die bv von niels schlichtweg für falsch!, und bis wann der beantragte urlaub wiedersprochen werden muß. bei uns sind das zehn tage. geht dann kein wiederspruch ein, ist er genehmigt...
gruß,
packer
Erstellt am 17.11.2005 um 18:37 Uhr von Ramses II
Die Arbeitnehmer können nicht in den Urlaub gezwungen werden. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet den Urlaub zwangsweise zu gewähren.
Am 31.03. des Folgejahres verfällt der Urlaub. Fertig!
Erstellt am 18.11.2005 um 09:39 Uhr von Frank B.
Also Ramses II, der Urlaub verfällt nicht erst zum 31.03., sondern schon zum 31.12. des Kalenderjahres! Wie oben beschrieben im BUrlG steht´s, wenn nicht betriebsbedingt oder in der Person liegende Gründe ... .
Meine Meinung entspricht in etwa der Antwort von Viktor, solche MA meinen sie wären unabkömmlich und fallen dann irgendwann um und merken erst wenn´s zu spät ist, das sie ihr Leben lang nichts anderes gemacht haben als gearbeitet. Vielleicht läuft ja noch vorher der Partner weg, weil man mit der Firma verheiratet ist o.ä..
Erstellt am 18.11.2005 um 13:51 Uhr von Edelweis
Ich habe nochmal ein wenig nachgelesen, da wir auch eine BV wie Niels haben, Uraub kann bis 31.03.05 mitgenommen werden. Das BUG lässt hierbei auch für tarifgebundene Parteien Ausnahmen zu .§ 13,1. Nichts destotrotz hat Frank B. recht, es gibt viele die halten sich für unentbehrlich und die Folgen sind so oder ähnlich, wie er schreibt. Ich bin jedenfalls froh, dass unsere BV demnach nicht reif für die Mülltonne ist. Schönes WE
Gruß Edelweis
Erstellt am 18.11.2005 um 23:39 Uhr von Ramses II
Frank B.,
meine Kristallkugel zeigt mir leider nicht an ob die Übertragung ins nächste Jahr möglich bzw. erfolgt ist.
Jedenfalls verfällt der Urlaubsanspruch nach dem Gesetz spätestens am 31.03.