Erstellt am 19.02.2014 um 11:24 Uhr von paula
später sicher nicht. Ich würde mir aber eher mal anschauen wie das mit dem Resturlaub und den Möglichkeiten des AG ist....
Erstellt am 19.02.2014 um 11:27 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitgeber hat keine rechtliche Handhabe den Urlaub nicht zu genehmigen.
Erstellt am 19.02.2014 um 13:15 Uhr von gironimo
>und wir uns auf keinen anderen Zeitpunkt einigen können <
Das dürfte es schon nicht sein. Spätestens AG und BR sollten einen Termin finden. Vielleicht erinnert Ihr den AG noch einmal an die Bestimmungen des BUrlG.
Ansonsten gehe ich schon davon aus, dass bei diesen widrigen Umständen der Resturlaub auch später zu gewähren ist. Kann ja nicht sein, dass aus betrieblicher Unsäglichkeit dem AN Nachteile entstehen.