Resturlaub
Hallo, ein MA hat noch 5 Tage Urlaub aus 2013 die er bis Ende März nehmen muss.Er möchte dies auch tun in KW 11. Wenn sein AL diesen Zeitpunkt nicht genehmigt und wir uns auf keinen anderen Zeitpunkt einigen können , kann der MA dann diese 5 Tage auch später im Jahr nehmen?
Community-Antworten (3)
19.02.2014 um 12:24 Uhr
später sicher nicht. Ich würde mir aber eher mal anschauen wie das mit dem Resturlaub und den Möglichkeiten des AG ist....
19.02.2014 um 12:27 Uhr
Der Arbeitgeber hat keine rechtliche Handhabe den Urlaub nicht zu genehmigen.
19.02.2014 um 14:15 Uhr
und wir uns auf keinen anderen Zeitpunkt einigen können <
Das dürfte es schon nicht sein. Spätestens AG und BR sollten einen Termin finden. Vielleicht erinnert Ihr den AG noch einmal an die Bestimmungen des BUrlG.
Ansonsten gehe ich schon davon aus, dass bei diesen widrigen Umständen der Resturlaub auch später zu gewähren ist. Kann ja nicht sein, dass aus betrieblicher Unsäglichkeit dem AN Nachteile entstehen.
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