Erstellt am 17.11.2005 um 09:05 Uhr von Frank B.
Die Rechnung ist nicht ganz richtig, da es nur eine ja- Stimme für den Beschluß gibt! Siehe Kommentierung zum §33 BetrVG.
Bei der o.g. Konstellation ist der Antrag abgelehnt, da die Enthaltungen als Gegenstimmen zum Antrag gewertet werden. Bei 7 BR- Mitgliedern müssen mindestens 4 mit JA stimmen um den Beschluss zu fassen!
Erstellt am 19.11.2005 um 13:16 Uhr von Fayence
Hallo Zusammen,
dieses Problem kommt wohl in jedem BR vor, auch in unserem. Hatte dieses daher schon einmal recherchiert, hier das Ergebnis (Auszug aus BAG Beschluss (BAG, Beschluß vom 17.9.1991 - 1 ABR 23/91 -)
Es genügt, daß die Mehrheit der Stimmen sich für den Beschluß ausgesprochen hat. "Stimmen" in einer Abstimmung sind aber nur solche Stimmen, die überhaupt an der Abstimmung teilnehmen und damit als Stimme für oder gegen den Abstimmungsgegenstand in Erscheinung treten. Ein Mitglied des Organs, das sich der Stimme enthält, gibt gerade keine Stimme ab.
Schon daraus folgt, daß eine Stimmenthaltung nicht als Nein-Stimme zu werten ist. Richtig ist allein, daß eine Stimmenthaltung wie eine Nein-Stimme wirken kann, nämlich immer dann, wenn infolge von Stimmenthaltungen und Nein-Stimmen die erforderliche Mehrheit - der anwesenden oder gesetzlichen Mitglieder des Organs - an Ja-Stimmen nicht erreicht wird. Genügt aber allein eine Stimmenmehrheit für den Abstimmungsgegenstand, so kommt es allein darauf an, ob die Zahl der Ja-Stimmen größer ist als die der Nein-Stimmen, unabhängig davon, wieviele Mitglieder des Organs sich der Stimme enthalten haben.
Demnach könnte also ein Beschluss in einem 7köpfigen BR mit 1 Ja Stimme durchgehen, wenn 6 Stimmenthaltungen vorliegen. Nicht von dieser Zählweise betroffen sind natürlich Beschlüsse, für welche eine absolute Mehrheit erforderlich ist (Geschäftsordnung etc.)
Gruß Fayence
Erstellt am 19.11.2005 um 18:30 Uhr von Fayence
Hallo RamsesII,
folgt man der oben zitierten Argumentation, betrifft dies alle Beschlüsse, mit Ausnahme derer, für die eine absolute Mehrheit (§13, §27, §36 ...) erforderlich ist.
Die Krux ist doch die: Im §33 steht nicht, dass für eine gültige Beschlussfassung ein Minimum abgegebener Stimmen (Ja oder Nein) erforderlich ist und eine Stimmenthaltung zählt nicht als Stimme.
Klarer wird es ev. so:
7 BR Mitglieder, alle nehmen an Beschlussfassung teil:
2 Enthaltungen, 3 Ja, 2 Nein
7 BR Mitglieder, 2 BR nehmen nicht an Beschlussfassung teil, Beschlussfassung möglich, weil mehr als die Hälfte teilnimmt:
3 Ja, 2 Nein
Beide Beschlüsse sind angenommen. Wäre es anders, so würde unsere BR-Arbeit durch fehlende Meinungsbildung doch manches Mal ganz schön in´s Wanken geraten!
Lasse mich gerne eines Besseren belehren! Gruß Fayence
Erstellt am 19.11.2005 um 21:12 Uhr von Fayence
Kann ja sein, dass ich einen "Knoten im Kopf" habe, aber denk dieses Zahlenspiel doch einmal weiter:
7 BR Mitglieder, alle nehmen an Beschlussfassung teil
4 Enthaltungen, 3 Ja
Wäre Deine Aussage richtig, könnte bei entsprechender Opposition in einem BR kein wirksamer Beschluss mehr gefasst werden, für den eine einfache Stimmenmehrheit ausreicht. Daher erscheint mir mein zitierter BAG-Beschluss logisch.
Da wir uns -glaube ich- im Kreis drehen, werde ich nächste Woche versuchen, unseren BR-Juristen zwecks Klärung dieser Frage zu erreichen. Melde mich dann noch einmal mit seiner Antwort.
Ein schönes Wochenende wünscht Fayence
Erstellt am 24.11.2005 um 17:20 Uhr von Fayence
Hallo Ramses II,
hatte versprochen mich noch einmal mit der Antwort unseres BR-Juristen zu melden.
DU HAST RECHT und wir sind unserem BRV diesbezüglich einmal auf den "Leim" gegangen. Für die Zukunft hat sich unsere Diskussion - zumindest für mich - gelohnt. Gruß Fayence