Erstellt am 25.06.2007 um 19:34 Uhr von Kölner
@Tanja
Dem Gremium gehört bei so einem Abstimmungs- (und möglicherweise auch Anwesenheits-)Verhalten der Marsch geblasen...
Frage an Dich zurück:
Hat der Beschluss denn die Mehrheit bekommen?
Erstellt am 25.06.2007 um 19:37 Uhr von Ralf
Wie gesagt,3 haben für Ja gestimmt und 4 enthaltungen..Der BR Vorsitzende meinte das in dem Fall der Beschluß gültig und beschlossen wäre.
Erstellt am 25.06.2007 um 19:40 Uhr von Lotte
Ralf, (seid Ihr in einem Gremium?),
dann sollte das ganze Gremium mal auf eine Grundlagenschulung und der BRV sollte seine Zeit (Freistellung) mal mit dem Studium des § 33, BetrVG verbringen.
Erstellt am 25.06.2007 um 20:21 Uhr von Ralf
was heißt das jetzt genau?das dieser Beschluß also ungültig ist?
Erstellt am 25.06.2007 um 20:30 Uhr von Lotte
Nein!
Damit ein Antrag angenommen wird, bedarf es immer eine Mehrheit an Zustimmung, Enthaltung zählt wie "Nein"
Der Beschluss gilt, der Antrag ist abgelehnt!
Erstellt am 25.06.2007 um 22:04 Uhr von khrm
Hallo Tanja, warum waren von 9 Mitgliedern nur 7 anwesend? Nicht nur das der Beschluß abgelehnt ist nein, dir fehlen die 2 Mitglieder um überhaupt einen gültigen Beschluß zu haben! Lass dich auch nicht davon verwirren das zu einem Beschluß mindestens die hälfte........... Der Gesetzgeber hat nicht umsonst die Rsatzmitglieder geschaffen. Sollte ein Mitglied des BR verhindert sein, durch Urlaub oder krank, ist umgehend ein Ersatzmitglied zu laden! Solltest Du das nicht gemacht haben ist es so oder so egal wie Ihr abgestimmt habt, der Beschluß hält vor keinem Arbeitsgericht oder Einigungsstelle stand! Bist Du der Vorsitzende? Kanst dich gerne melden. Gruß K-H
Erstellt am 25.06.2007 um 22:07 Uhr von Kölner
@khrm
"Nicht nur das der Bescluß abgelehnt ist nein, dir fehlen die 2 Mitglieder um überhaupt einen gültigen Beschluß zu haben! Sollte ein Mitglied des BR verhindert sein, durch Urlaub oder krank, ist umgehend ein Ersatzmitglied zu laden! Solltest Du das nicht gemacht haben ist es so oder so egal wie Ihr abgestimmt habt, der Beschluß hält vor keinem Arbeitsgericht oder Einigungsstelle! Bist Du der Vorsitzende? Kanst dich gerne melden."
Das KANN stimmen, MUSS aber nicht stimmen!
Erstellt am 25.06.2007 um 22:16 Uhr von Lotte
khrm,
glaube kaum, dass Tanja BRV ist. Und für diesen Beschluss wäre es wohl egal ob er gültig ist, da der Antrag sowieso abgelehnt wurde.
Solange EBRM eingeladen wurden oder die BRM unentschuldigt fehlen (was ja hier, wenn man die anderen Postings beachtet der Fall zu sein scheint) ist der BR, solange die Mehrzahl seiner BRM anwesend ist, Beschlussfähig.
Erstellt am 26.06.2007 um 07:16 Uhr von hennessy
Also ich habe bei der BR-Schulung gelernt dass es keine Enthaltung gibt, jeder der seine Stimme nicht abgibt stimmt damit zu, oder?
Erstellt am 26.06.2007 um 07:56 Uhr von betriebsratten
@hennesy nochmal zum mitlesen
Der Betriebsrat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder....
Und die hatte dieser Antrag nicht: es waren weniger als die Hälfte JA Stimmen
Erstellt am 26.06.2007 um 21:30 Uhr von MediaVision
Es gibt aber auch Betriebsräte, die keine Ersatzmitglieder mehr zum einladen haben. In diesem Fall reicht es aus, wenn die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend ist!
MfG
PS: Ein Enthalt von der Abstimmung ist immer als eine negative Einstellung zum Thema zu werten und somit als Nein-Stimme zu zählen.