Erstellt am 21.09.2018 um 13:02 Uhr von alterMann
Hallo,
Ihr habt einen Beschluss gefasst zu § 99.
Dann müsste der Beschlussvorschlag gelautet haben:
"Der BR widerspricht der Einstellung von XY. Begründung": (und dann folgt ein Grund aus der Liste nach § 99, in diesem Fall, dass für den Kollegen yx durch die Einstellung erhebliche Nachteiile zu befürchten sind.)
Drei waren dafür, das ist nicht die Mehrheit der Anwesenden, der Beschluss ist also nicht gefasst.
Wenn in Eurem Fall entscheidungserhebliche Unterlagen gefehlt haben, wäre allerdings auch eine andere Beschlussfassung möglich gewesen und ist auch jetzt noch möglich, falls die Wochenfrist nicht schon verstrichen ist:
"Der BR erbittet vom AG die Nachreichung von Informationen zu den folgenden Sachverhalten: ... Der/Die BR-Vorsitzende weist den AG darauf hin, dass die Frist zur Zustimmung erst mit der Vorlage der erbetenen Unterlagen beginnen wird."
Erstellt am 21.09.2018 um 13:13 Uhr von celestro
"Was sollte nun der Endergebnis sein? Keine Zustimmung oder Zustimmung?"
Weder noch ... es gibt überhaupt kein Endergebnis, denn es wurde rein gar nichts beschlossen.
Wobei natürlich 1 Abstimmung schon per se bei so einer Sache zuwenig ist. Denn wie sah die Beschlussfassung überhaupt aus ?
Wenn die "Frage" zum Beispiel lautete: "wer stimmt der Einstellung zu ?" und das obige Ergebnis kommt heraus, so heißt es noch lange nicht, daß auf die Frage: "wer möchte, daß wir die Zustimmung aufgrund von XYZ verweigern ?" genau das gleiche Ergebnis herauskommt.
Erstellt am 21.09.2018 um 13:27 Uhr von kratzbürste
Bei Beschlüssen muss mehr als die Hälfte zugestimmt haben. Drei sind aber genau die Hälfte - also nicht zugestimmt.
Aber bei Einstellungen ist es nun mal so, dass nach einer Woche die Zustimmung als erteilt gilt, wenn ihr nicht eine Zustimmungsverweigerung formuliert habt.
Lasst die Sache einfach liegen - sie erledigt sich dann von selbst.
Erstellt am 21.09.2018 um 14:31 Uhr von BRHamburg
Warum gehst du davon aus, das die Enthaltungen" eigentlich doch zustimmen wollten" und ein verstreichen der Frist dann das Ergebnis der Mehrheit entspricht. Der Antrag ist bei der Stimmen Verteilung abgelehnt und das wird dem Arbeitgeber mitgeteilt. Ob die Begründung einer Prüfung stand hält ist ein anderes Thema.