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Einstimmigkeit von Beschlüssen - Wie sieht es mit Enthaltungen aus?

H
Hörgut
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben folgende Frage zur Gültigkeit von Beschlüssen. Wenn ein Tagesordnungspunkt Punkt zusätzlich unter Sonstiges aufgenommen werden soll, verlangt da BetrVG Einstimmigkeit. Wie sieht es hier mit Enthaltungen aus? Gilt eine diesbezügliche Abstimmung mit 5 JA-Stimmen und 2 Enthaltungen als einstimmig? Ich habe hierzu keine genaue Aussage gefunden. Vielen DanK!

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Community-Antworten (2)

U
uhu

19.09.2007 um 14:05 Uhr

einstimmig bedeutet ALLE müssen mit dem zusätzlich auf die TO zu nehmenden TOP einverstanden sein; Enthaltungen sind wie nein-Stimmen; TOP kann nicht auf die aktuelle TO aufgenommen werden

C
carrie

19.09.2007 um 16:03 Uhr

genau, sobald nur ein einziger nein sagt oder sich enthält kann der Punkt nicht mehr auf die Tagesordnung genommen werden § 29 (2) BertVG Kommentar

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