Erstellt am 24.10.2005 um 19:35 Uhr von Soi sses
Dagegen ist nichts einzuwenden!
Erstellt am 25.10.2005 um 11:36 Uhr von Victoria
Dem Betriebsrat seine Mitarbeit im Wahlvorstand anbieten. Sich evtl. auch als Betriebsrat zur Wahl aufstellen lassen und dies dem Wahlvorstand schriftlich mitteilen.
Erstellt am 25.10.2005 um 12:21 Uhr von Michael-W
was spricht dagegen das der Wahlvorstand aus BR-Mitgliedern besteht. Habt ihr Bedenken das die Wahl manipuliert wird?
Erstellt am 25.10.2005 um 13:10 Uhr von Michael
Hallo,
ich verstehe nicht warum immer wieder bedenken aufkommen, wenn BR´s im Wahlvorstand sind.
Die Wahl und die Auszählung der Stimmen ist öffentlich durchzuführen, jeder kann sich dazusetzen und alles genau beobachten.
Erstellt am 26.10.2005 um 13:36 Uhr von carlos
Hallo und Danke für Eure antworten.
Es ist grstzl. nichts dagegen einzuwenden.
Aber wir möchten dem BR dieses mal unsere Aktivität von Anfang an demonstrieren. Eine eigene Liste bzw.mehrere werden wir auch erstellen, da vom jetzigen BR auch mehrere Listen geschickt besetzt werden.
Es sind in den letzten 2 Jahren himmelschreiende Dinge passiert, für die wir den BR nach Auskunft einer Rechtsanwältin nicht belangen können, weil wir ´vorsätzliches Handeln` beweisen müssten. z.B. ein Sozialplan der von Arbeitgeber- und BR-Anwälten angeblich geprüft wurde, hatte diverse Form- und Sachfehler. Der Anwalt den wir Betroffenen eingeschaltet haben hat sich Schlapp gelacht und nach 2 Std. einlesen den kommenden Prozess für gewonnen erklärt.