Erstellt am 01.05.2006 um 08:32 Uhr von Mona-Lisa
guten Morgen Olaf,
Klar! Warum auch nicht? Im § 16 BetrVG, der die Bestellung des Wahlvorstand`s regelt, steht nicht, dass dies nicht erlaubt ist.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 02.05.2006 um 13:50 Uhr von Rollie
Ein einzelnes Mitglied des Betriebsrats darf sich selber zum Wahlvorstand berufen ???
Erstellt am 02.05.2006 um 16:11 Uhr von Mona-Lisa
@Rollie,
wenn sich z.B sonst keiner dazu bereit erklärt?
aber ok, drei sollten es zumindest schon sein!
Gruss Mona-Lisa